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Thema: Sonderrechte in privat-PKW / Fall aus Castrop-Rauxel

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Moin..


    Wie wäre es mit einem anderen "Test" ?

    Einfach mal irgendwann bei wenig Verkehr (später Abend, früher Morgen) von der
    eigenen Wohnung/Haus/Wohnwagen zum Gerätehaus fahren. Ohne Eile, den Vorschriften
    nach, nicht zu schnell usw...

    Dabei bitte mal auf die Fahrzeit schauen.

    Das ganze nun mal bewusst 20 km/h LANGSAMER (schneller wäre ja nicht erlaubt)
    durchführen. Da kaum wer auf der Strasse sein sollte, stört es keinen, ausserdem
    fährt man ja nicht "grundlos" langsamer als das erlaubte Maximum..

    Nochmal die Zeit anschauen...

    Was bringen einem also 20 km/h auf der Anfahrt, ausser ne Menge Stress ?

    Ich persönlich habe für Variante 1 eine Anfahrt von 2 Minuten, Variante 2 dauert
    unglaubliche 2 Minuten 40 Sekunden. Da brauche ich fürs Anziehen in der Nacht
    länger als die Fahrt ins GH.

    ----Ausrede: "Aber ich wohn doch gar nicht in der Stadt" ..

    Nun - wenn ich die nächste grössere Stadt anschaue, dann bin ich, fahre ich auf der
    "Hauptverkehrsader" die erlaubten 50 km/h, Verkehrshindernis! Wenn da einer 70+
    fährt, ist egal, ob er gerade im Feuerwehreinsatz ist oder nicht, alle fahren so .. und
    ich denke das ist in anderen Städten nicht anders. Hier nun noch 20 km/h mehr zu
    versuchen ? .. ohje, viel Glück..

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  2. #2
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    Wem die Fahrerei zu lästig ist, kanns ja einfach mal mit dem Taschenrechner probieren ;-)

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wem die Fahrerei zu lästig ist, kanns ja einfach mal mit dem Taschenrechner probieren ;-)
    Mit Taschenrechner gemacht. Nun, es ist so wie ich es schon einige Male auch während der "normalen" Anfahrt gemessen habe. Ich hab nunmal zwei Amplen auf dem Weg (und selbst Nachts um drei wenn keiner mehr unterwegs ist währe es unverantwortlich und dumm über rot zu fahren) und brauche meine Zeit. Das ist halt so. Aber der Unterschied zwischen Version eins und zwei macht recherisch bei mir im Bereich einer halbe Minute aus. Wenn ich dran denke das sich mein Garagentor manchmal nicht so leicht öffnen lässt dann ist hier schon mehr Zeit flöten gegangen....

  4. #4
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    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen
    Mit Taschenrechner gemacht. Nun, es ist so wie ich es schon einige Male auch während der "normalen" Anfahrt gemessen habe. Ich hab nunmal zwei Amplen auf dem Weg (und selbst Nachts um drei wenn keiner mehr unterwegs ist währe es unverantwortlich und dumm über rot zu fahren) und brauche meine Zeit. Das ist halt so. Aber der Unterschied zwischen Version eins und zwei macht recherisch bei mir im Bereich einer halbe Minute aus. Wenn ich dran denke das sich mein Garagentor manchmal nicht so leicht öffnen lässt dann ist hier schon mehr Zeit flöten gegangen....
    Ich überleg mal eben:
    -(Aufstehen, kurz schütteln 15sek)
    -Anziehen(Nachts wie Tags, nachts ist Schlüssel in der Hose, tagsüber irgendwo) (20sek)
    -Rauslaufen, Motor starten, Fahrzeug in Startposition bringen(30 sek)
    -1,4km Anfahrt(Bei 50km/h 100sek, bei 70km/h 72sek, bei 90km/h 56sek)
    (Gucken, Anfahren, Abbiegen) pauschal 10 Sekunden
    -Rüberlaufen, Anziehen(40 sek)
    Summe nachts 215 Sekunden
    Summe bei vertretbarer Übertretung 187 Sekunden
    Summe bei nicht mehr vertretbarer Übertretung 171 Sekunden

    Zeitersparnis in Relation: 70-90: < 9%
    Zeitersparnis in Relation: 50-70: <14%
    Zeitersparnis in Relation: 50-90: <21%

    Vor Augen muss man sich immer halten: Bei vertretbarer Fahrweise bin ich 4. oder 5.
    Bei normaler Fahrweise komm ich irgendwo als Nr. 7 - 9 aufn Hof.
    Fürs erste Trupp-Fahrzeug zu grundsätzlich zu langsam. Fürs Gruppenfahrzeug reichts aber in der Regel. So würde ich da auch rangehen: Es bringt nix, als 4ter aufm Hof zu sein, von daher geh ich das Risiko gar nicht ein, viel zu schnell zu sein - evtl bei Sonderlagen in der tiefen Nacht(das beliebte Mehfamilienhaus mit verqualmter Treppe). Das gilt natürlich nur, wenn halbswegs planbar ist, wer auf jeden Fall kommt.

  5. #5
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    So, wie versprochen das Schreiben des bay. Innenministeriums. Anfrage war die Nutzung von Sonderrechten bzw. die Berufung auf §16 OWiG bzw. § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand" bei Alarmierung der SEG Behandlung / Betreuung / Tansport etc auf dem Weg zur Wache bzw. dem Standort des Einsatzfahrzeuges.

    Also Rettungsdienst und nicht speziell Feuerwehr.
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  6. #6
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    Also ich habe 500 Meter zum GH.
    Zwischen 6 Uhr und 22 Uhr muss ich noch über eine Ampel, das kann mich vielleicht 30 Sekunden kosten, je nachdem welche Farbe sie hat.

    Ab 22 Uhr ist sie aus.
    Ja, ich könnte auch laufen, das ginge aber begrauf und ich bin nicht der sportlichste.
    Das Auto steht immer vor der Haustür, der Schlüssel steckt immer, wenn ich mich zuhause in der Wohnung aufhalte, in der Wohnungstür (natürlich von innen).

    100 km/h o.#. zu fahren könnte ich gar nicht, weil ich auf den ersten 150 Meter Wohngebiet habe und mehrere Abbiegungen.
    Das letzte Stück ist ne "größere" Straße (wie das in nem Dorf nunmal so ist), wenn ich jeztzt hier nach der Ampel versuchen würde, zu beschleunigen, wäre ich am GH schon vorbei, ehe ich über 50 km/h hinweg wäre.

    Und eigentlich, wenn ich mich im Dorf aufhalte, bin ich meist eh einer der ersten 3....
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  7. #7
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    Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
    Also Rettungsdienst und nicht speziell Feuerwehr.
    Wie du das schon sagst.
    FW und HiOrg sind Unterschiede, je nach dem welche Aufgaben Sie erfüllen.
    HiOrgs haben die gleichen Rechte , wenn sie im KatSchtz eingesetzt sind.
    (Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  8. #8
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    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Fürs erste Trupp-Fahrzeug zu grundsätzlich zu langsam. Fürs Gruppenfahrzeug reichts aber in der Regel.
    Im Jahre des Herrn 2009 sollte sich eine derartige Ausrückereihenfolge so langsam mal überholt haben...

    Zitat Zitat von rettungsteddy Beitrag anzeigen
    So, wie versprochen das Schreiben des bay. Innenministeriums.
    Das die den rechtfertigenden Notstand als so einschlägig ansehen, wirft mich vom Stuhl. Hast du die einzelnen Voraussetzungen mal gezählt, die dir der Richter hinterher um die Ohren werfen kann?

  9. #9
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    Naja, daß nix passieren darf ist klar. Wenns kracht, dann hat man wohl nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen...

    Ansonsten ist es bei uns die "Alarmfahrt" bisher immer geduldet von der Pol . Gab noch keine Beschwerden.

  10. #10
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    Ich kann schon verstehen, dass diese interne 20-km/h-Regelung nicht öffentlich gemacht wurde, denn mal ehrlich, viele FA würden das doch geistig nicht verarbeiten können und sich zukünftig darauf berufen, dass 20 km/h drüber immer okay wären ...
    Und schon haben wir die nächste Scheißhausparole in den Köpfen.

    Insofern ist diese Regelung eher ein Entgegenkommen an die FA, manchmal sind ja schon +15 km/h oder +5 km/h oder auch nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu viel, in Castrop-Rauxel hat man sich halt entschieden, bei Überschreitungen bis 20 km/h grundsätzlich zu Gunsten der FA zu verfahren.

  11. #11
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Im Jahre des Herrn 2009 sollte sich eine derartige Ausrückereihenfolge so langsam mal überholt haben...
    Nicht mein Bier...
    Nein, im Ernst. Wir haben hier einige Sonderfahrzeuge im Stall, die häufig nach außerhalb gehen. Die Ortswehren werden sich freuen, wenn statt nem RW als Ergänzung zu ihrem LF erst einmal ein zweites LF an E-Stelle kommt.

  12. #12
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    Das ist natürlich was anderes, als generell mit Tr vorzufahren.

  13. #13
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    25
    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Moin..


    Wie wäre es mit einem anderen "Test" ?

    Einfach mal irgendwann bei wenig Verkehr (später Abend, früher Morgen) von der
    eigenen Wohnung/Haus/Wohnwagen zum Gerätehaus fahren. Ohne Eile, den Vorschriften
    nach, nicht zu schnell usw...

    Dabei bitte mal auf die Fahrzeit schauen.

    Das ganze nun mal bewusst 20 km/h LANGSAMER (schneller wäre ja nicht erlaubt)
    durchführen. Da kaum wer auf der Strasse sein sollte, stört es keinen, ausserdem
    fährt man ja nicht "grundlos" langsamer als das erlaubte Maximum..

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    Was bringen einem also 20 km/h auf der Anfahrt, ausser ne Menge Stress ?

    Ich persönlich habe für Variante 1 eine Anfahrt von 2 Minuten, Variante 2 dauert
    unglaubliche 2 Minuten 40 Sekunden. Da brauche ich fürs Anziehen in der Nacht
    länger als die Fahrt ins GH.


    Gruss,
    Tim
    ...also da sag ich auch mal lieber TASCHENRECHNER! ;-)
    ...vorallem weil dann ein richtiges Ergebnis rauskommt...

    Gruß Alex

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