Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Das ist aber nicht mehr und nicht weniger konkret als die Foderung nach einer Überhose. Es steht dort etwas von geeigneten Atemschutzgeräten, nicht von PA.
Das ist es ja gerade.
GUV-I 8675 "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren"§12 UVV Feuerwehren
(2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen
vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt
sind.
Durchführungsanweisung zu § 12 Abs. 2:
Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:
– Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen,
[...]
Darin hat sich die vfdb quasi schonmal die Mühe gemacht und den Feuerwehren einen Teil der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung abgenommen und die Unfallkassen haben es abgesegnet und in den Rang einer Information erhoben. Daran wird man sich im Falle eines Unfalls messen lassen müssen (wie auch an der o.g. UVV, auch wenn sie für Beamte nicht unmittelbar gilt, "Regel der Technik") und sollte dann gute Argumente haben, warum man entgegen der internationalen Meinung und dem Stand der Technik auf geeignete, verfügbare Schutzkleidung verzichtet.
Was bedeutet das durch mich hervorgehobene im Umkehrschluss?4.2 PSA für Brandbekämpfung (BBK2)
Einsatzaufgabe: Brandbekämpfung im Innenangriff
Einsatzhose: DIN EN 469, Stufe 2
Optional: Hose nach DIN EN 531 (A, B1, C1) in Kombination mit Überhose DIN EN 469 Stufe 1* (Xfr1)
* Sofern eine extreme Wärmebelastung oder die Gefahr einer Durchzündung ausgeschlossen werden können, bietet eine Einsatzhose nach EN 469 Leistungsstufe 1 hinreichenden Schutz, da letale Verletzungen nicht zu erwarten sind.
In der FwDV 2 ist unter "Ergänzungen für den Löscheinsatz" seltsamerweise auch nur der FA mit der Feuerwehrüberhose erneut abgebildet (wenn man sich klar macht, wer die FwDV erarbeitet, kann man sich vorstellen, warum die Überhose nicht explizit im Text gefordert wird - politische Interessen der Länder).
edit: Achja, selbst das Bayerische Staatsministerium des Inneren scheint von der Sinnhaftigkeit von Überhosen mindestens so sehr überzeugt zu sein, dass es Mittel aus der Feuerschutzsteuer dafür locker macht: Link
Sorry, aber wer immer noch so gegen diese PSA ist, muss sich fragen lassen, ob er auch nur einen Funken Sachverstand hat bzw. ob er eine Gesundheitsgefährdung seiner Einsatzkräfte vorsätzlich in Kauf nimmt.
Geändert von nederrijner (20.06.2009 um 10:26 Uhr)
Doch, das steht sogar ausreichend konkret, so wie es geschrieben ist, gibts kein Spielraum.
Es gibt nur Filter und Isoliergeräte.
Filtergeräte schließen sich aber im Innenangriff aus, da nicht sichergestellt ist, daß in der Umgebungsluft genügend Sauerstoff vorhanden ist.
PA braucht nicht drin stehen, denn du darfst dir sehr wohl ein Regenerationsgerät aufsetzen.
Das mit deim UVV12 Abs 2 zielt auf die Überjacke ab und nicht auf die Hose.
Edit: Ich streite gar nicht ab, daß Überhosen nicht sinnvoll sind, in der FF hatten wir schon 4B Hosen bevor unsere Staatsregierung dies bezuschusst hat und im Dienst haben wir ebenfalls Überhosen nach 4A, aber ausreichend da ja Tagesdiensthosen eh drunter sind.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Doch, das mit der Überhose steht sogar ausreichend konkret in den Vorschriften, so wie es geschrieben ist, gibts kein Spielraum.
Es gibt praktisch nur Hosen der Leistungsstufen 1 und 2.
Hosen der Leistungsstufe 1 schließen sich aber im Innenangriff aus, da nicht sichergestellt ist, dass es nicht zu erhöhter thermischer Belastung und zur Stichflammenbidung kommen kann.
Überhose braucht nicht drin stehen, denn du darfst dir sehr wohl eine andere Hose, die die Leistungsstufe 2 erfüllt, anziehen.
Merkste was?
Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?
Die Aussage ist durch nichts zu begründen.
Eine Jacke ohne zugehörige Hose ist im Sinne des geforderten Schutzziels nutzlos. Die das Ganze weiter konkretisierende Information spricht eindeutig von einer Hose mit Leistungsstufe 2.
Konkretisier doch mal bitte deine Quellenangabe.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Habe ich das nicht bereits ausreichend?
FwDV 2, GUV-V C53, konkretisierend GUV-I 8675
"(2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind."
Es werden keine konkreten Kleidungsstücke vorgegeben (man kann ja bsp. auch einen Overall verwenden), sondern Schutzziele definiert. Und der Schutz vor dieser Gefährdung wird eben nur durch eine geeignete Kombinaton von Jacke und Hose erreicht.
Äh ...
Was hat die FwDV2 (Ausbildung in der Feuerwehr) mit der Schutzkleidung zu tun?
Helf mir bitte mal auf die Sprünge.
Das nächste Problem ist.
1. Die GUV oder ne UVV hat keinen rechtsbindenden Charakter.
2. Was ist eine Einsatzhose 2 nach der GUV?
Weiß ich zumindest noch von früher, das die normalen Einsatzhosen nicht getragen werden durften im Innenangriff, nur wenn eine Kevlareinlage eingearbeitet wurde.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)