Ich meinte, dass nirgendwo wörtlich steht, "beim Innenangriff muss eine Überhose getragen werden" werden. Es steht aber genau so wenig irgendwo "beim Innenangriff muss ein Pressluftatmer getragen werden". Dafür gibt es das ArbSchG, die GUV-V A1, die GUV-V C53, die FwDV, diverse Informationen und einen "Stand der TechniK", an dem sich die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu messen haben. Damit geht die Sache glasklar für die Überhose aus.
Man kann in einem Regelwerk eben nicht nur konkrete Regeln haben, sondern muss auch mal verstehend und zusammenhängend lesen. Allerdings ist § 12 (2) mit den Durchführungsanweisungen der GUV-V C53 schon recht eindeutig. Allerdings gilt dies nur für Ehrenamtliche, da Beamte ja nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Allerdings kann man auch da im Falle des Falles die UVV Feuerwehren sicher als Stand der Technik heranziehen.
Warum die Branddirektion München das anders sieht, weiß ich nicht. Nachvollziehbare, fachliche Gründe hat es jedenfalls nicht. Oder kennst Du welche?