
Zitat von
nederrijner
Es gibt keine niedergeschriebene Pflicht zum Tragen der Hose
Das hast du vollkommen richtig erkannt, aber warum schreibst du dann auf einmal?

Zitat von
nederrijner
diese ergibt sich aber aus den allegemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes und speziell aus §12 und den Durchführungsanweisungen der GUV-V C53 "UVV Feuerwehren".
Das ist einfach Stand der Technik und damit die Pflichtmaßnahme bei entsprechenden Tätigkeiten, bei denen entsprechende Gefährdungen durch Flammen und Wärme nicht ausgeschlossen werden können.
Diese "Pflichtmaßnahme" kannst ja mal der Branddirektion München erklären.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.