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Thema: HUPF?! was ist was?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    HUPF?! was ist was?

    hallo...ich müsste einen kleinen streit klären..

    und zwar gibt es ja 2 arten von hupf überhosen...es gibt die die man über zieht (zb über die privatsachen die man ev. noch anhat..) und die die man über eine latzhose der ffw überzieht...nun meine frage..

    woran erkenne ich die latzhose (aussehen ist klar..gibts da aber auch eine nummer oder eine andre kennzeichnung?)

    wie unterscheide ich die überhosen? (vor allem das etikett=


    gibt es irgendwo eine vorschrift wo genau drinn steht das bei einem brand die ganz dicke hose zu tragen ist bzw die latzhose und die "mitteldicke" hose?


    wenn ja ..WO steht das?


    danke:)

  2. #2
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  3. #3
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    Hosen nach HuPF 4A müssen mit einer Hose nach HuPF 2 getragen werden, um das Schutzniveau zu erreichen (und nur HuPF 2, nicht die private Jeans oder Polyester-Jogginghose!).
    Hosen nach HuPF 4B erreichen das Schutzniveau ohne eine weitere Hose.

    Ob 4A oder 4B muss im Etikett und in der Information des Herstellers stehen und nur diese Angabe ist verbindlich, die Einordnung über die Anzahl der Lagen ist z. B. nicht eindeutig.

    Es gibt keine niedergeschriebene Pflicht zum Tragen der Hose, diese ergibt sich aber aus den allegemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes und speziell aus §12 und den Durchführungsanweisungen der GUV-V C53 "UVV Feuerwehren".
    Das ist einfach Stand der Technik und damit die Pflichtmaßnahme bei entsprechenden Tätigkeiten, bei denen entsprechende Gefährdungen durch Flammen und Wärme nicht ausgeschlossen werden können.

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Es gibt keine niedergeschriebene Pflicht zum Tragen der Hose
    Das hast du vollkommen richtig erkannt, aber warum schreibst du dann auf einmal?

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    diese ergibt sich aber aus den allegemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes und speziell aus §12 und den Durchführungsanweisungen der GUV-V C53 "UVV Feuerwehren".
    Das ist einfach Stand der Technik und damit die Pflichtmaßnahme bei entsprechenden Tätigkeiten, bei denen entsprechende Gefährdungen durch Flammen und Wärme nicht ausgeschlossen werden können.
    Diese "Pflichtmaßnahme" kannst ja mal der Branddirektion München erklären.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Ich meinte, dass nirgendwo wörtlich steht, "beim Innenangriff muss eine Überhose getragen werden" werden. Es steht aber genau so wenig irgendwo "beim Innenangriff muss ein Pressluftatmer getragen werden". Dafür gibt es das ArbSchG, die GUV-V A1, die GUV-V C53, die FwDV, diverse Informationen und einen "Stand der TechniK", an dem sich die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu messen haben. Damit geht die Sache glasklar für die Überhose aus.

    Man kann in einem Regelwerk eben nicht nur konkrete Regeln haben, sondern muss auch mal verstehend und zusammenhängend lesen. Allerdings ist § 12 (2) mit den Durchführungsanweisungen der GUV-V C53 schon recht eindeutig. Allerdings gilt dies nur für Ehrenamtliche, da Beamte ja nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Allerdings kann man auch da im Falle des Falles die UVV Feuerwehren sicher als Stand der Technik heranziehen.

    Warum die Branddirektion München das anders sieht, weiß ich nicht. Nachvollziehbare, fachliche Gründe hat es jedenfalls nicht. Oder kennst Du welche?

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Es steht aber genau so wenig irgendwo "beim Innenangriff muss ein Pressluftatmer getragen werden".
    Sicher steht das wo.
    FwDV 7
    Punkt 2.
    Können Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Das ist aber nicht mehr und nicht weniger konkret als die Foderung nach einer Überhose. Es steht dort etwas von geeigneten Atemschutzgeräten, nicht von PA.
    Das ist es ja gerade.

    §12 UVV Feuerwehren
    (2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen
    vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt
    sind.

    Durchführungsanweisung zu § 12 Abs. 2:
    Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:
    – Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen,
    [...]
    GUV-I 8675 "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren"

    Darin hat sich die vfdb quasi schonmal die Mühe gemacht und den Feuerwehren einen Teil der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung abgenommen und die Unfallkassen haben es abgesegnet und in den Rang einer Information erhoben. Daran wird man sich im Falle eines Unfalls messen lassen müssen (wie auch an der o.g. UVV, auch wenn sie für Beamte nicht unmittelbar gilt, "Regel der Technik") und sollte dann gute Argumente haben, warum man entgegen der internationalen Meinung und dem Stand der Technik auf geeignete, verfügbare Schutzkleidung verzichtet.

    4.2 PSA für Brandbekämpfung (BBK2)
    Einsatzaufgabe: Brandbekämpfung im Innenangriff

    Einsatzhose: DIN EN 469, Stufe 2
    Optional: Hose nach DIN EN 531 (A, B1, C1) in Kombination mit Überhose DIN EN 469 Stufe 1* (Xfr1)

    * Sofern eine extreme Wärmebelastung oder die Gefahr einer Durchzündung ausgeschlossen werden können, bietet eine Einsatzhose nach EN 469 Leistungsstufe 1 hinreichenden Schutz, da letale Verletzungen nicht zu erwarten sind.
    Was bedeutet das durch mich hervorgehobene im Umkehrschluss?

    In der FwDV 2 ist unter "Ergänzungen für den Löscheinsatz" seltsamerweise auch nur der FA mit der Feuerwehrüberhose erneut abgebildet (wenn man sich klar macht, wer die FwDV erarbeitet, kann man sich vorstellen, warum die Überhose nicht explizit im Text gefordert wird - politische Interessen der Länder).

    edit: Achja, selbst das Bayerische Staatsministerium des Inneren scheint von der Sinnhaftigkeit von Überhosen mindestens so sehr überzeugt zu sein, dass es Mittel aus der Feuerschutzsteuer dafür locker macht: Link

    Sorry, aber wer immer noch so gegen diese PSA ist, muss sich fragen lassen, ob er auch nur einen Funken Sachverstand hat bzw. ob er eine Gesundheitsgefährdung seiner Einsatzkräfte vorsätzlich in Kauf nimmt.
    Geändert von nederrijner (20.06.2009 um 10:26 Uhr)

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