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Thema: Feuerwehrausfahrt bzw Zufahrt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Zitat Zitat von Der_Ronny Beitrag anzeigen
    ruhender verkehr ist doch meines wissens nach sache des ordnungsamtes oder?
    Zitat Zitat von Mr.Pieper Beitrag anzeigen
    Da bin ich aber auch der Meinung... Irgendwie hab ich das schon des öffteren bei "Achtung Kontrolle" oder wie der Müll auf Kabel1 heißt, gesehen.

    Im Zweifelsfall einfach mal beim städtischen Ordnungsamt anfragen.
    Fragen kostet nix und hilft weiter.. ;)
    Soweit ich weiß, darf das Ordnungsamt (mündl. und schriftl.) Verwarnungen aussprechen und Bußgelder ansetzen. Für weiterreichende Maßnahmen wie das Abschleppen eine Fahrzeugs muss - meines Wissens nach - die Polizei informiert werden, die das Abschleppen dann veranlasst.

    Aber vielleicht hat jemand Connections und fragt mal nach...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    03.11.2008
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    31
    Vielen dank für eure Antworten. Echt super. Mal sehen wie es sich entwickelt habe nochmal freundlichen darauf hingewiesen, auch auf die 5m vor der Einmündung sind nicht erlaubt!

    Danke!!

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