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Thema: Feuerwehrausfahrt bzw Zufahrt

  1. #1
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    Feuerwehrausfahrt bzw Zufahrt

    Hallo, angenommener Fall: Ein Feuerwehrangehöriger, wird über DME alarmiert....!

    Möchte mit seinem PKW zur Feuerwehr fahren.

    ( Ausfahrt Haus 1 )

    Leider steht der Nachbar von Haus 1 wieder so beschissen an seinem Zaun, das man gar nicht richtig rauskommt aus der Garage, durch das viele gekurbel, gehen rund 3 min verloren...!

    Die Nachbarn halten sich hin und wieder nicht dran. Ihr Besuch stellt sich da auch immer hin!!

    Außerdem blockieren Sie die Feuerwehrzufahrt für Haus 2 und Haus 3.

    Dort kommt auch kein Rtw durch!

    Gibts eine Möglichkeit, das per Schilder zu kennzeichnen ohne damit in schwierigkeiten zu kommen? Kann ich an mein Tor ein Schild anhängen:

    Feuerwehrangehöriger, Ausfahrt Tag und Nacht freihalten.

    Bzw irgendwas anderes?

    Bild:
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  2. #2
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    Klar kannst Du ein Schild hinmachen. Gleich unter das Schild "100 Euro in den Briefkasten werfen" - sofern deine Nachbarn kein Einsehen haben, wird beides nicht zum Erfolg führen. Am besten mal ein sachliches Gespräch mit der für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständigen Stelle (Ordnungsamt).

  3. #3
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    Ich gehe mal davon aus, das es sich um den in diesem Beitrag besagten "Unbekannten" und dessen Nachbarn um Dich und deinen Nachbarn geht.

    Da der werte Herr und sein Besuch ja nicht wirklich wissen, was sie tun, wenn se in einer Feuerwehrzufahrt parken, könnte man sich da auch mal eine kleine Freude drauß machen.

    ich gehe davon aus, das wenn Du per DME alarmiert wirst, Du inner FW bist.
    Da kannst Du doch sicher auch gut mit deinen "Vorgesetzten".


    Schlage diesem doch mal eine Übungsfahrt unter Realbedingungen an Eurem Wohnblock vor.
    Ausgangslage:

    Technische Hilfe, oder was weiß ich.
    Dann rödelt Ihr Abends so gegen 20:15 zur besten Abendfilmzeit mal 2-8 Leute in Euer HLF oder irgendwas anderes und macht ne Fahrt durch die Straße.
    Gebt vorher noch den werten Herren vom Ordnungsamt bescheid, das die ne Runde mitfahren.
    Und dann dudelt Ihr durch Eure Straße.
    Ich geh davon aus, das da dann so ein "Kleines" Fahrzeug nicht durchkommt.
    Optisch und auch akustisch unterstützt von der "Außenwerbung" an Euren Fahrzeugen würde ich mich dann da hinstellen und die Jungs vom Ordnungsamt ihre Arbeit machen lassen.

    Entweder is Euer Nachbar danach belehrt und parkt die Einfahrten nicht mehr dicht,
    oder ihr habt den besten Nachbarschaftsstreit der Welt..

    Ich beobachte dieses Thema mal weiter :D
    Moderatoren sind die besseren Liebhaber ^^

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr.Pieper Beitrag anzeigen
    .....

    Ich beobachte dieses Thema mal weiter :D
    und ich auch :D


    Wehrführer
    TEL; FG-C; KAB

  5. #5
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    Du kannst Dir ein Schild besorgen,

    wo drauf steht, Das wiederrechtlich geparkte Fzg.,kostenpflichtig abgeschleppt werden. Wenn dann ein Abschlepp-fzg., mit auf dem Schild abgebildet ist, darfst Du ein Fzg., dass deine Ein.-und Aus-fahrt, blockiert, auf kosten des widerechtlich geparkten, abschleppen lassen. Fördert zwar nicht das positive Verhältnis, in der Nachbarschaft, aber das werden die sich dann merken. Besonders, wenn das 1. Fzg., am Harken hängt.

    Ansonsten empfehle, wie oben bereits erwähnt, die gemeinsamme Fahrt, mit dem größten Fzg., was ihr habt, und dem Ordnungsamt.

    Hatte ähnliches Problem, weil gegenüber von mir ein Taxi-Unternehmen, seinen Sitz hat. Nachdem ich dann 2. nicht zur Arbeit fahren konnte,weil mein PKW von so einem Angestellten zugeparkt war, musste ich mir doch glatt ein Taxi der Konkurrenz nehmen, das mich zur Arbeit fährt und wieder abholt.

    Man merke sich: wenn es kostet,und teuer ist, lösen sich manche Probleme ganz von allein.

  6. #6
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    darfst Du ein Fzg., dass deine Ein.-und Aus-fahrt, blockiert, auf kosten des widerechtlich geparkten, abschleppen lassen.
    Stop!
    DAS darf erstmal nur eine Behörde (Ordnungsamt / Landespolizei etc.)

    Du darfst natürlich, solange sich das "fremde" Fahrzeug auf Deinem Grundstück steht, dieses Abschleppen lassen aber musst die Kosten erst einmal selbst tragen, kannst allerdings versuchen diese von dem "Verursacher" zurück zu bekommen...

    Steht das Fahrzeug Nicht auf deinem Grundstück, dann ist das zuständige Amt dafür zuständig...

    Wenn du Dann nämlich einen Abschlepper rufst, wird dieser zu großer Wahrscheinlichkeit fragen, ob das dein Fahrzeug ist...

    MfG Fabsi

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Sagt wer, steht wo?
    Sagte uns unser Ordnungsamt, weil die es Leid waren, ständig raus kommen zu müssen, weil div., PKW vor unseren Garagen standen, oder die Ausfahrt blockierten.

  8. #8
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    Nicht mal die freundlichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben die Befungnis, ein Auto abschleppen zu lassen. Dies geschieht dann zwar durch sie initiiert, aber von der Polizei veranlasst.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nicht mal die freundlichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben die Befungnis, ein Auto abschleppen zu lassen. Dies geschieht dann zwar durch sie initiiert, aber von der Polizei veranlasst.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    ruhender verkehr ist doch meines wissens nach sache des ordnungsamtes oder?

  10. #10
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    ruhender verkehr ist doch meines wissens nach sache des ordnungsamtes oder?
    Da bin ich aber auch der Meinung... Irgendwie hab ich das schon des öffteren bei "Achtung Kontrolle" oder wie der Müll auf Kabel1 heißt, gesehen.

    Im Zweifelsfall einfach mal beim städtischen Ordnungsamt anfragen.
    Fragen kostet nix und hilft weiter.. ;)
    Moderatoren sind die besseren Liebhaber ^^

  11. #11
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    man beachte zu dem Thema auch folgendes, aktuelles Urteil des BGH:

    http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7959.htm

  12. #12
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    Zitat Zitat von Der_Ronny Beitrag anzeigen
    ruhender verkehr ist doch meines wissens nach sache des ordnungsamtes oder?
    Zitat Zitat von Mr.Pieper Beitrag anzeigen
    Da bin ich aber auch der Meinung... Irgendwie hab ich das schon des öffteren bei "Achtung Kontrolle" oder wie der Müll auf Kabel1 heißt, gesehen.

    Im Zweifelsfall einfach mal beim städtischen Ordnungsamt anfragen.
    Fragen kostet nix und hilft weiter.. ;)
    Soweit ich weiß, darf das Ordnungsamt (mündl. und schriftl.) Verwarnungen aussprechen und Bußgelder ansetzen. Für weiterreichende Maßnahmen wie das Abschleppen eine Fahrzeugs muss - meines Wissens nach - die Polizei informiert werden, die das Abschleppen dann veranlasst.

    Aber vielleicht hat jemand Connections und fragt mal nach...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    Vielen dank für eure Antworten. Echt super. Mal sehen wie es sich entwickelt habe nochmal freundlichen darauf hingewiesen, auch auf die 5m vor der Einmündung sind nicht erlaubt!

    Danke!!

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