wo drauf steht, Das wiederrechtlich geparkte Fzg.,kostenpflichtig abgeschleppt werden. Wenn dann ein Abschlepp-fzg., mit auf dem Schild abgebildet ist, darfst Du ein Fzg., dass deine Ein.-und Aus-fahrt, blockiert, auf kosten des widerechtlich geparkten, abschleppen lassen. Fördert zwar nicht das positive Verhältnis, in der Nachbarschaft, aber das werden die sich dann merken. Besonders, wenn das 1. Fzg., am Harken hängt.
Ansonsten empfehle, wie oben bereits erwähnt, die gemeinsamme Fahrt, mit dem größten Fzg., was ihr habt, und dem Ordnungsamt.
Hatte ähnliches Problem, weil gegenüber von mir ein Taxi-Unternehmen, seinen Sitz hat. Nachdem ich dann 2. nicht zur Arbeit fahren konnte,weil mein PKW von so einem Angestellten zugeparkt war, musste ich mir doch glatt ein Taxi der Konkurrenz nehmen, das mich zur Arbeit fährt und wieder abholt.
Man merke sich: wenn es kostet,und teuer ist, lösen sich manche Probleme ganz von allein.
Stop!
DAS darf erstmal nur eine Behörde (Ordnungsamt / Landespolizei etc.)
Du darfst natürlich, solange sich das "fremde" Fahrzeug auf Deinem Grundstück steht, dieses Abschleppen lassen aber musst die Kosten erst einmal selbst tragen, kannst allerdings versuchen diese von dem "Verursacher" zurück zu bekommen...
Steht das Fahrzeug Nicht auf deinem Grundstück, dann ist das zuständige Amt dafür zuständig...
Wenn du Dann nämlich einen Abschlepper rufst, wird dieser zu großer Wahrscheinlichkeit fragen, ob das dein Fahrzeug ist...
MfG Fabsi
Nicht mal die freundlichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben die Befungnis, ein Auto abschleppen zu lassen. Dies geschieht dann zwar durch sie initiiert, aber von der Polizei veranlasst.
Gruß, Mr. Blaulicht
Da bin ich aber auch der Meinung... Irgendwie hab ich das schon des öffteren bei "Achtung Kontrolle" oder wie der Müll auf Kabel1 heißt, gesehen.ruhender verkehr ist doch meines wissens nach sache des ordnungsamtes oder?
Im Zweifelsfall einfach mal beim städtischen Ordnungsamt anfragen.
Fragen kostet nix und hilft weiter.. ;)
Moderatoren sind die besseren Liebhaber ^^
man beachte zu dem Thema auch folgendes, aktuelles Urteil des BGH:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7959.htm
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