Stop!
DAS darf erstmal nur eine Behörde (Ordnungsamt / Landespolizei etc.)
Du darfst natürlich, solange sich das "fremde" Fahrzeug auf Deinem Grundstück steht, dieses Abschleppen lassen aber musst die Kosten erst einmal selbst tragen, kannst allerdings versuchen diese von dem "Verursacher" zurück zu bekommen...
Steht das Fahrzeug Nicht auf deinem Grundstück, dann ist das zuständige Amt dafür zuständig...
Wenn du Dann nämlich einen Abschlepper rufst, wird dieser zu großer Wahrscheinlichkeit fragen, ob das dein Fahrzeug ist...
MfG Fabsi