Nicht mal die freundlichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben die Befungnis, ein Auto abschleppen zu lassen. Dies geschieht dann zwar durch sie initiiert, aber von der Polizei veranlasst.
Gruß, Mr. Blaulicht
Nicht mal die freundlichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben die Befungnis, ein Auto abschleppen zu lassen. Dies geschieht dann zwar durch sie initiiert, aber von der Polizei veranlasst.
Gruß, Mr. Blaulicht
Da bin ich aber auch der Meinung... Irgendwie hab ich das schon des öffteren bei "Achtung Kontrolle" oder wie der Müll auf Kabel1 heißt, gesehen.ruhender verkehr ist doch meines wissens nach sache des ordnungsamtes oder?
Im Zweifelsfall einfach mal beim städtischen Ordnungsamt anfragen.
Fragen kostet nix und hilft weiter.. ;)
Moderatoren sind die besseren Liebhaber ^^
man beachte zu dem Thema auch folgendes, aktuelles Urteil des BGH:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7959.htm
Soweit ich weiß, darf das Ordnungsamt (mündl. und schriftl.) Verwarnungen aussprechen und Bußgelder ansetzen. Für weiterreichende Maßnahmen wie das Abschleppen eine Fahrzeugs muss - meines Wissens nach - die Polizei informiert werden, die das Abschleppen dann veranlasst.
Aber vielleicht hat jemand Connections und fragt mal nach...
Gruß, Mr. Blaulicht
Vielen dank für eure Antworten. Echt super. Mal sehen wie es sich entwickelt habe nochmal freundlichen darauf hingewiesen, auch auf die 5m vor der Einmündung sind nicht erlaubt!
Danke!!
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