man beachte zu dem Thema auch folgendes, aktuelles Urteil des BGH:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7959.htm
man beachte zu dem Thema auch folgendes, aktuelles Urteil des BGH:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7959.htm
Soweit ich weiß, darf das Ordnungsamt (mündl. und schriftl.) Verwarnungen aussprechen und Bußgelder ansetzen. Für weiterreichende Maßnahmen wie das Abschleppen eine Fahrzeugs muss - meines Wissens nach - die Polizei informiert werden, die das Abschleppen dann veranlasst.
Aber vielleicht hat jemand Connections und fragt mal nach...
Gruß, Mr. Blaulicht
Vielen dank für eure Antworten. Echt super. Mal sehen wie es sich entwickelt habe nochmal freundlichen darauf hingewiesen, auch auf die 5m vor der Einmündung sind nicht erlaubt!
Danke!!
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