wo drauf steht, Das wiederrechtlich geparkte Fzg.,kostenpflichtig abgeschleppt werden. Wenn dann ein Abschlepp-fzg., mit auf dem Schild abgebildet ist, darfst Du ein Fzg., dass deine Ein.-und Aus-fahrt, blockiert, auf kosten des widerechtlich geparkten, abschleppen lassen. Fördert zwar nicht das positive Verhältnis, in der Nachbarschaft, aber das werden die sich dann merken. Besonders, wenn das 1. Fzg., am Harken hängt.
Ansonsten empfehle, wie oben bereits erwähnt, die gemeinsamme Fahrt, mit dem größten Fzg., was ihr habt, und dem Ordnungsamt.
Hatte ähnliches Problem, weil gegenüber von mir ein Taxi-Unternehmen, seinen Sitz hat. Nachdem ich dann 2. nicht zur Arbeit fahren konnte,weil mein PKW von so einem Angestellten zugeparkt war, musste ich mir doch glatt ein Taxi der Konkurrenz nehmen, das mich zur Arbeit fährt und wieder abholt.
Man merke sich: wenn es kostet,und teuer ist, lösen sich manche Probleme ganz von allein.