Zitat Zitat von Der_Ronny Beitrag anzeigen
ruhender verkehr ist doch meines wissens nach sache des ordnungsamtes oder?
Zitat Zitat von Mr.Pieper Beitrag anzeigen
Da bin ich aber auch der Meinung... Irgendwie hab ich das schon des öffteren bei "Achtung Kontrolle" oder wie der Müll auf Kabel1 heißt, gesehen.

Im Zweifelsfall einfach mal beim städtischen Ordnungsamt anfragen.
Fragen kostet nix und hilft weiter.. ;)
Soweit ich weiß, darf das Ordnungsamt (mündl. und schriftl.) Verwarnungen aussprechen und Bußgelder ansetzen. Für weiterreichende Maßnahmen wie das Abschleppen eine Fahrzeugs muss - meines Wissens nach - die Polizei informiert werden, die das Abschleppen dann veranlasst.

Aber vielleicht hat jemand Connections und fragt mal nach...

Gruß, Mr. Blaulicht