Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
Ich sehe das ganze etwas kritischer.

1. die Strafrechtliche Seite. Da geht es los mit Themen wie der Vertraulichkeit des Wortes, §201 StGB, brauche ich hier nicht weiter ausführen.

2. die TKG-Rechtliche Seite, inklusive allem was dazu gehört.
Zu 1. Welche strafrechtlichen Aspekte siehst Du speziell bei der Funkaufzeichnung des 2m-Funks im Gegensatz zu den bestehenden 4m-Funk-Regularien gefährdet? Selbst wenn §201 StGB hier in Frage kommen würde, könnte über eine einfache Einverständnis-/Verzichtserklärung der einzelnen Funkteilnehmer (etwa: "Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Funkgespräche im 2m und 4m-Band zu Qualitäts- und Dokumentationszwecken aufzeichnet werden dürfen.") Abhilfe geschaffen werden. Ähnliche Erklärungen sind zum Beispiel im Bereich von Telefon-Banking sowohl von Kundenseite wie von Mitarbeiterseite Standard.

2. Das hier keine Bastellösungen kürzlicher "Jugend forscht"-Kreis-Fünftplazierter aus regional benachteiligten FF-Einheiten gefragt sind, dürfte klar sein.