Ergebnis 1 bis 15 von 16

Thema: Funkdokumentation ELW

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    20.01.2002
    Beiträge
    331
    Hallo Forum,
    ich denke hier werden zwei Sachverhalte in einen Topf geschmissen.
    Der 4m Funk wird selbstredend in der Leitstelle aufgezeichnet und auch entsprechend lange (drei Monate?) archiviert.
    Was die LST allerdings nicht leisten kann ist die Dokumentation des 2m Bandes.
    Und auch hier muss differenziert werden:
    Wichtige facts sind natürlich per Hand am besten zu dokumentieren da man hier eben wirklich gleich weis wo man anchschauen muss! Dennoch biete dir die Aufzeichnung des 2m Bandes Vorteile im Rechtsfall, solange der Einsatz von Feuerwehrseite korrekt abgewickelt wurde.
    Bsp:
    AGT-Trupp erleidet einen Unfall im IA und wird vermisst, evtl. sogar Personenschaden mit Todesfolge.
    Ist nun aufgrund der Funkaufzeichnungen und der händisch aufgezeichneten Dokumentation ersichtlich, dass der Einheitsführer stets über den Verbleib, Aufenthaltsort, Lage, Druck etc. des Trupps informiert war, so ist dies mit sicherheit förderlich für den (angeklagten) Einheitsführer.

    Dahert ist die automatische Dokumentation des 2m Bandes durchaus sinnvoll und auch für die Einsatznachbesprechnung von Vorteil

    Grüße Andreas

  2. #2
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    1.728
    Ich sehe das ganze etwas kritischer.

    1. die Strafrechtliche Seite. Da geht es los mit Themen wie der Vertraulichkeit des Wortes, §201 StGB, brauche ich hier nicht weiter ausführen.

    2. die TKG-Rechtliche Seite, inklusive allem was dazu gehört. Elektromagnetische Verträglichkeit usw usf. Du kannst nicht einfach mal eben so eine Funke anzapfen und dir das Signal in den PC jagen, das ganze noch in einem Fahrzeug, und dann noch in einem Behördenfahrzeug.

    Dann geht es weiter. Du kommst hier mit Beispielen,
    Zitat: Will z.B. die Staatsanwaltschaft oder ähnliches genau Infos haben weil es z.B. um einen Todesfall geht oder so ist das finde ich eine perfekte Ergänzung weil man es 1:1 aufgenommen hat.

    Uuuh, ganz kritische Sache. Sowas ist nur in ganz ganz seltenen Ausnahmefällen zulässig. Außerdem will ich dein Gesicht sehen, wenn dein Einheitenführer in den Knast geht weil ihm eben nachgewiesen wurde, dass er sich nicht vernünftig verhalten hat.

    Alles in allem wieder eine Sache, wie so viele, die einfach nicht not tut. Ich habe in meinen ganzen Jahren noch nicht einmal über so eine Dokumentation nachgedacht, weil mir auch nach längerem Überlegen kein plausibler Grund dafür einfällt.

    Mal eine andere Sache, dem Inhalt deiner Beiträge und deinem Schreibstil nach schätze ich dich auf ein Alter, in dem du dir über solche Sachen nicht so die Gedanken machen bräuchtest.

  3. #3
    Registriert seit
    20.04.2006
    Beiträge
    250
    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Ich sehe das ganze etwas kritischer.

    1. die Strafrechtliche Seite. Da geht es los mit Themen wie der Vertraulichkeit des Wortes, §201 StGB, brauche ich hier nicht weiter ausführen.

    2. die TKG-Rechtliche Seite, inklusive allem was dazu gehört.
    Zu 1. Welche strafrechtlichen Aspekte siehst Du speziell bei der Funkaufzeichnung des 2m-Funks im Gegensatz zu den bestehenden 4m-Funk-Regularien gefährdet? Selbst wenn §201 StGB hier in Frage kommen würde, könnte über eine einfache Einverständnis-/Verzichtserklärung der einzelnen Funkteilnehmer (etwa: "Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Funkgespräche im 2m und 4m-Band zu Qualitäts- und Dokumentationszwecken aufzeichnet werden dürfen.") Abhilfe geschaffen werden. Ähnliche Erklärungen sind zum Beispiel im Bereich von Telefon-Banking sowohl von Kundenseite wie von Mitarbeiterseite Standard.

    2. Das hier keine Bastellösungen kürzlicher "Jugend forscht"-Kreis-Fünftplazierter aus regional benachteiligten FF-Einheiten gefragt sind, dürfte klar sein.

  4. #4
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    1.728
    Zitat Zitat von C-Elfe Beitrag anzeigen
    ..., könnte über eine einfache Einverständnis-/Verzichtserklärung der einzelnen Funkteilnehmer (etwa: "Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Funkgespräche im 2m und 4m-Band zu Qualitäts- und Dokumentationszwecken aufzeichnet werden dürfen.") Abhilfe geschaffen werden. Ähnliche Erklärungen sind zum Beispiel im Bereich von Telefon-Banking sowohl von Kundenseite wie von Mitarbeiterseite Standard.
    Ja? Sicher? Willst du in deiner gesamten Gemeinde, in deinem gesamten Abschnitt, in deiner ganzen Bereitschaft, evtl. bei anderen Organisationen Zettel austeilen, erwarten dass jeder unterschreibt, diese ganze Zettelage einsammeln, auf Stand halten? Hast du Plan von jedem neuen Mitglied? Dürfen Mitglieder die nicht unterschreiben unter deiner Regelung dann nicht mehr funken?

    Zitat Zitat von C-Elfe Beitrag anzeigen
    2. Das hier keine Bastellösungen kürzlicher "Jugend forscht"-Kreis-Fünftplazierter aus regional benachteiligten FF-Einheiten gefragt sind, dürfte klar sein.
    Hah. Bist du dir da so sicher, gerade in diesem Forum?

  5. #5
    fmd-augsburg Gast

    Dokumentation im ELW

    Also wir Arbeiten in unseren ELW 2 (vormals ELW3) nach folgendem Prinzip:

    4m-Doku per Hand und PC-Listen Aufzeichnung findet bei der ILS statt.

    2m-Doku per Hand und PC-Listen Aufzeichnung findet im ELW statt.

    Eine zusätzliche Dokumentation der Einsatzlage ist dadurch gegeben, da wir je nach Einsatzzweck ein LS - Programm oder eine KatS Software benutzen.

    Die Aufzeichnung des 2m-Bandes findet v.a. deswegen im ELW statt, da es unsere ILS nicht mehr für nötig hält, ein eigenes 2m - Relais zu betreiben. Die Verantwortung liegt einzig uns allein beim FMD. Die gespeicherten Daten werden bei uns 1 Jahr verschlossen verwahrt und dann vernichtet. (Unabhängig davon dass unsere Listen und Betriebsbücher 10 Jahre gelagert werden müssen)
    Ausnahme sind "Einsätze von besonderem öffentlichen Interesse", da liegt die Aufbewahrungsfrist bei 5 Jahren. Zugänglich gemacht werden die Daten nur auf gerichtlichen Beschluss. Dass mal so eben einer hört, was bei der letzen Wasserleiche so alles auf dem 2m-Band gesprochen wurde is nich!

    So aber jetzt zur eigentlichen Frage. Wir verwnden auf unserem ELW "recall-Pro" http://www.sagebrush.com/recpro.htm und zwar für jeden Kanal einmal. Hat den Vorteil, dass NUR aufgenommen wird, was einen bestimmten Trägerwert überschreitet. Das Programm versieht jedes Segment mit einem exaten Zeitstempel. Zudem ist einstellbar wieviel Sekunden vor auslösen der Trägersteuerung mit aufgezeichnet werden soll, so dass sich die Teilnehmer nicht an ein "Aufpusten" gewöhnen müssen.
    Früher hatten wir ein Band-Aufzeichnungsgerät mit 4 Spuren (ist im Zuge unseres Umbaus aber weggefallen) Angeschlossen haben wir das ganze über den NF Ausgang an der Rückseite der Geräte mit Eingang in die Soundkarte.
    Alternativ ist zu überlegen, wenn eine Software wie EDP benutzt wird, dass man den PC mittels einer Anschaltbox vom Funkgerät trennt und somit auch eine FMS Quittung senden könnte (sind Gimmicks an denen wir gerade Arbeiten--> Der FMD Nürnberg arbeitet damit schon seit Jahren bei div. Großereignissen)

  6. #6
    Registriert seit
    20.04.2006
    Beiträge
    250
    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Ja? Sicher? Willst du in deiner gesamten Gemeinde, in deinem gesamten Abschnitt, in deiner ganzen Bereitschaft, evtl. bei anderen Organisationen Zettel austeilen, erwarten dass jeder unterschreibt, diese ganze Zettelage einsammeln, auf Stand halten? Hast du Plan von jedem neuen Mitglied? Dürfen Mitglieder die nicht unterschreiben unter deiner Regelung dann nicht mehr funken?



    Hah. Bist du dir da so sicher, gerade in diesem Forum?
    Zum ersten Punkt - wenn dieser Schritt rechtliche Notwendigkeit wäre: JA!!! Gleich mit beim Sprechfunkerlehrgang mit an die Verschwiegenheitsverpflichtung pappen! Und wer von den Alteingesessenen seine Unterschrift verweigert, warum auch immer - Klassenbucheintrag und verordneter 5-Kilo-Schein!

    Wenn Organisationseinheiten halbwegs in der Lage sind, zum Beispiel G26-Tauglichkeiten ihrer Mitglieder auf dem Laufenden halten, sollte eine derartige Einverständnis (auf Widerruf versteht sich) kein größeres Problem darstellen.

    Zum zweiten Punkt - Nein. Es gibt genügend Jugendfeuerwehrmitglieder, die meinen, drei Wochen nach der Einkleidung besser Bescheid zu wissen als das ganze AGBF-Gedöns. Und ich kenne Brandamtsräte, die sich in Internet-Foren von just jenen Jugendfeuerwehrmitgliedern vorführen lassen. So ist es halt, das Leben.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •