Mit kameradschaftlichen Grüßen
Mederano
"Unsere Arbeit ist niemals so dringend oder wichtig, daß wir uns nicht die Zeit nehmen können, sie sicher zu tun!"
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
Das ist schon klar. Schriftlich muss es auch sowieso sein. Es soll halt auch als Ergänzung dienen. Will z.B. die Staatsanwaltschaft oder ähnliches genau Infos haben weil es z.B. um einen Todesfall geht oder so ist das finde ich eine perfekte Ergänzung weil man es 1:1 aufgenommen hat.
Da ich selbst im ELW und in der FEZ tätig bin finde ich persönlich immer noch die beste Dokumentation mit der Hand! Aufgezeichnet wird in der FEZ mittels Band oder PC. Aber gerade in der "heisen" Phase weis ich wie man ins rudern kommt und dann noch groß am PC schreiben oder suchen?? Wen ich was Handschriftlich aufnehme auf meinem Vordruck dann weis ich wo das steht und kann sehr schnell wieder nach schauen...
Hallo Forum,
ich denke hier werden zwei Sachverhalte in einen Topf geschmissen.
Der 4m Funk wird selbstredend in der Leitstelle aufgezeichnet und auch entsprechend lange (drei Monate?) archiviert.
Was die LST allerdings nicht leisten kann ist die Dokumentation des 2m Bandes.
Und auch hier muss differenziert werden:
Wichtige facts sind natürlich per Hand am besten zu dokumentieren da man hier eben wirklich gleich weis wo man anchschauen muss! Dennoch biete dir die Aufzeichnung des 2m Bandes Vorteile im Rechtsfall, solange der Einsatz von Feuerwehrseite korrekt abgewickelt wurde.
Bsp:
AGT-Trupp erleidet einen Unfall im IA und wird vermisst, evtl. sogar Personenschaden mit Todesfolge.
Ist nun aufgrund der Funkaufzeichnungen und der händisch aufgezeichneten Dokumentation ersichtlich, dass der Einheitsführer stets über den Verbleib, Aufenthaltsort, Lage, Druck etc. des Trupps informiert war, so ist dies mit sicherheit förderlich für den (angeklagten) Einheitsführer.
Dahert ist die automatische Dokumentation des 2m Bandes durchaus sinnvoll und auch für die Einsatznachbesprechnung von Vorteil
Grüße Andreas
Ich sehe das ganze etwas kritischer.
1. die Strafrechtliche Seite. Da geht es los mit Themen wie der Vertraulichkeit des Wortes, §201 StGB, brauche ich hier nicht weiter ausführen.
2. die TKG-Rechtliche Seite, inklusive allem was dazu gehört. Elektromagnetische Verträglichkeit usw usf. Du kannst nicht einfach mal eben so eine Funke anzapfen und dir das Signal in den PC jagen, das ganze noch in einem Fahrzeug, und dann noch in einem Behördenfahrzeug.
Dann geht es weiter. Du kommst hier mit Beispielen,
Zitat: Will z.B. die Staatsanwaltschaft oder ähnliches genau Infos haben weil es z.B. um einen Todesfall geht oder so ist das finde ich eine perfekte Ergänzung weil man es 1:1 aufgenommen hat.
Uuuh, ganz kritische Sache. Sowas ist nur in ganz ganz seltenen Ausnahmefällen zulässig. Außerdem will ich dein Gesicht sehen, wenn dein Einheitenführer in den Knast geht weil ihm eben nachgewiesen wurde, dass er sich nicht vernünftig verhalten hat.
Alles in allem wieder eine Sache, wie so viele, die einfach nicht not tut. Ich habe in meinen ganzen Jahren noch nicht einmal über so eine Dokumentation nachgedacht, weil mir auch nach längerem Überlegen kein plausibler Grund dafür einfällt.
Mal eine andere Sache, dem Inhalt deiner Beiträge und deinem Schreibstil nach schätze ich dich auf ein Alter, in dem du dir über solche Sachen nicht so die Gedanken machen bräuchtest.
Zu 1. Welche strafrechtlichen Aspekte siehst Du speziell bei der Funkaufzeichnung des 2m-Funks im Gegensatz zu den bestehenden 4m-Funk-Regularien gefährdet? Selbst wenn §201 StGB hier in Frage kommen würde, könnte über eine einfache Einverständnis-/Verzichtserklärung der einzelnen Funkteilnehmer (etwa: "Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Funkgespräche im 2m und 4m-Band zu Qualitäts- und Dokumentationszwecken aufzeichnet werden dürfen.") Abhilfe geschaffen werden. Ähnliche Erklärungen sind zum Beispiel im Bereich von Telefon-Banking sowohl von Kundenseite wie von Mitarbeiterseite Standard.
2. Das hier keine Bastellösungen kürzlicher "Jugend forscht"-Kreis-Fünftplazierter aus regional benachteiligten FF-Einheiten gefragt sind, dürfte klar sein.
Ja? Sicher? Willst du in deiner gesamten Gemeinde, in deinem gesamten Abschnitt, in deiner ganzen Bereitschaft, evtl. bei anderen Organisationen Zettel austeilen, erwarten dass jeder unterschreibt, diese ganze Zettelage einsammeln, auf Stand halten? Hast du Plan von jedem neuen Mitglied? Dürfen Mitglieder die nicht unterschreiben unter deiner Regelung dann nicht mehr funken?
Hah. Bist du dir da so sicher, gerade in diesem Forum?
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