Zum ersten Punkt - wenn dieser Schritt rechtliche Notwendigkeit wäre: JA!!! Gleich mit beim Sprechfunkerlehrgang mit an die Verschwiegenheitsverpflichtung pappen! Und wer von den Alteingesessenen seine Unterschrift verweigert, warum auch immer - Klassenbucheintrag und verordneter 5-Kilo-Schein!
Wenn Organisationseinheiten halbwegs in der Lage sind, zum Beispiel G26-Tauglichkeiten ihrer Mitglieder auf dem Laufenden halten, sollte eine derartige Einverständnis (auf Widerruf versteht sich) kein größeres Problem darstellen.
Zum zweiten Punkt - Nein. Es gibt genügend Jugendfeuerwehrmitglieder, die meinen, drei Wochen nach der Einkleidung besser Bescheid zu wissen als das ganze AGBF-Gedöns. Und ich kenne Brandamtsräte, die sich in Internet-Foren von just jenen Jugendfeuerwehrmitgliedern vorführen lassen. So ist es halt, das Leben.