Hallo,
da muß ich euch schon wieder etwas korrigieren. Und zwar wenn man eine Antenne auf dem Dach hat, die nach Funkantenne aussieht (auch wenn es sich dabei um ein Anmelde- und Gebührenfreies CB-Funkgerät handelt) müßt ihr die Leute ins Haus lassen.
In meiner Genehmigungsurkunde (vom CB-Funk steht nämlich :
"Dem BAPT (Vorgänger der Reg-TP) und anderen berechtigten Behörden ist der ungehinderte Zugang zu den errichteten Funkanlagen und allen dazugehörigen Einrichtungen wie etwa der Stromversorgung und den Antennenanlagen zu üblichen Zeiten zu gewähren."
Ich denke das wird auch für einen Scanner gelten der an einer Außenantenne hängt. Rein rechtlich handelt es sich zwar dabei nur um eine Empfangsfunkanlage aber wenn diese Störungen aussendet handelt es sich um Gefahr in Verzug wenn dadurch der BOS-Funk, der Flugfunk oder ähnliches gestört wird.
Wenn der Scanner allerdings mit einer Zimmerantenne innerhalb
der Wohnung betrieben wird, so wird es so sein das die nur mit HDB etwas machen können.