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Thema: Führerschein ab 17 - Fahren ohne Begleitperson im Einsatzfall

  1. #1
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    Führerschein ab 17 - Fahren ohne Begleitperson im Einsatzfall

    Hallo zusammen und zuerst mal ein frohes neues Jahr,

    ich habe eine Frage bezüglich der Anfahrt zum Gerätehaus im Einsatzfall. Es ist ja rechtlich so, dass man auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus auch schon gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen kann.

    Mittlerweile gibt es ja in allen Bundesländern das Modellprojekt "Begleitetes Fahren ab 17". Man kann mit 17 Jahren seinen Führerschein machen, darf aber nur dann ein Fahrzeug führen, wenn eine auf dem "Führerschein" eingetragenen Begleitperson im Auto mitfährt.

    Wie sieht es aber aus, wenn ein Feuerwehrdienstleistender auf der Anfahrt zum Gerätehaus OHNE eine dieser Begleitpersonen fährt? Weiß jemand wie da die rechtliche Lage aussieht? Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht, wenn man sich auf der Einsatzfahrt befindet, aber was sagt das Gesetz in diesem Fall?

    Neujahrsgrüße und vielen Dank schon mal für eure Antworten!

    Fabi
    Feuerwehr - Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  2. #2
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    Nein fahren ohne Fahrerlaubniss ist das. Weil die begleitperson fehlt.
    Wie poste ich falsch? Nachdem ich Google, das Wiki und die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativen Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann.

  3. #3
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    Stimmt so. Selbst wenn wir die StVO so auslegen, dass auch die Führerscheinauflage außer Kraft gesetzt wird(was sogar möglich WÄRE, da die Verletzung der Auflage nicht direkt eine Behinderung/Gefährdung darstellen würde - aber das ist dann eine Ermessenssache, die ich nicht ausprobieren möchte), hast du keine Chance, ohne Begleitperson zurückzukommen ;-)

  4. #4
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    Desweiteren wäre der eigendliche Sinn dieses Projektes weit in Frage gestellt, denn gerade die fahrt zum GH (Stichwort Dachaufsetzer) halte ich dann für äußerst Riskant.

  5. #5
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    Moin und frohes neues Jahr!

    Schaue doch mal unter http://www.fahrtipps.de/verkehrsrege...ein-mit-17.php .
    Da steht alles Wissenswerte drin.

    Wichtig im Zusammenhang mit Deiner Frage ist:

    Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

    Also: Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des 21 StVG!

    MfG

  6. #6
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    2.942
    Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...

  7. #7
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    Zitat Zitat von firefighter_fabi Beitrag anzeigen
    ich habe eine Frage bezüglich der Anfahrt zum Gerätehaus im Einsatzfall. Es ist ja rechtlich so, dass man auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus auch schon gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen kann.
    Ja, nur gelten Sonderrechte (meistens wird von § 35 StVO gesprochen) eben immer auch nur für die jeweilige Rechtsvorschrift.
    Das begleitete Fahren ist aber nicht in der StVO, sondern in der FeV geregelt. Dort steht allerdings ein ähnlicher Absatz drin[1].
    Trotzdem sollte man meiner Meinung nach erstmal einen Blick in die Rechtsgrundlagen werden, bevor man mit Sonderrechten argumentiert.

    Wie sieht es aber aus, wenn ein Feuerwehrdienstleistender auf der Anfahrt zum Gerätehaus OHNE eine dieser Begleitpersonen fährt? Weiß jemand wie da die rechtliche Lage aussieht? Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht,
    Es soll schon gegenteilige Beispiele gegeben haben, zumal die Polizei eigentlich nicht sehen kann, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt.

    wenn man sich auf der Einsatzfahrt befindet, aber was sagt das Gesetz in diesem Fall?
    Meiner Meinung nach dürfte das Fahren ohne Begleitperson weder zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten (wir reden von Jugendlichen/Minderjährigen) noch mit der Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vereinbar sein.

    [1]Diese Sonderrechte der FeV zielen meiner Meinung nach auch weniger darauf ab, ohne gültige Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge bewegen zu dürfen, genau wie die Sonderrechte der StVO nicht dazu ermächtigen, blind über rote Ampeln zu fahren. Es geht eher darum, dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass ein Fahrerlaubnisinhaber ohne das Dokument Führerschein fahren darf. Dieses ist nämlich eigentlich immer beim Fahren mitzuführen, was sich im Einsatz aber manchmal schwierig gestaltet. ;)

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Auch wenn jetzt wieder welche aufstöhnen: Würde man konsequent die UVV auslegen, und den Sinn von U18 im Einsatz überdenken, dann wäre eine solche Frage wie diese hier schon erledigt...
    Bei uns gibt das Problem nicht ,denn bei uns gibts den Pieper erst am 18. Geburtstag und ab dann wird mit ausgerückt.

    Gruß
    Alterlöschknecht
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  9. #9
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    Die Diskussion über Nichtvolljährige im aktiven Feuerwehrdienst bitte ich, an geeigneter Stelle (zum Beipiel hier) fortzuführen. Dazu gibt´s schon genug Themen.

    Zum Thema:
    Zitat Zitat von nederrijner
    Zitat Zitat von firefighter_fabi
    Wie sieht es aber aus, wenn ein Feuerwehrdienstleistender auf der Anfahrt zum Gerätehaus OHNE eine dieser Begleitpersonen fährt? Weiß jemand wie da die rechtliche Lage aussieht? Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht,
    Es soll schon gegenteilige Beispiele gegeben haben, zumal die Polizei eigentlich nicht sehen kann, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt.
    Es geht doch nicht darum, was passiert, wenn einen die Polizei anhält, sondern darum, was passiert, wenn die Polizei einen fragt, wenn man bereits steht, zum Beispiel mit seinem Auto in einem anderen Auto, oder in einer Fußgängergruppe etc.
    Die Wahrscheinlichkeit, von der Polizei im Rahmen einer Routinekontrolle angehalten zu werden, ist doch eher gering. Allerdings sieht´s dunkel aus, wenn man in der oben beschriebenen Funktion einen Unfall verursacht hat oder an einem beteiligt ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
    Elster Gast
    Auszug von §35 der StVO:

    ...,soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Ich würde das so auslegen, dass Minderjährige nicht dringend zum Einsatz müssen, also auch keine Sonderrechte, besonders in so drastischer Form, in Anspruch nehmen dürften.

  11. #11
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    einige Leute nehmen sich einfach zu wichtig. Der Einsatz kann auch ohne dich bewältigt werden.

    Fahren mit 17 ohne die Begleitperson ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was ist daran so schwer zu verstehen? Rettung von Menschenleben oder wichtigen Gütern hebt auf keinen Fall die Regelungen der Führerscheine auf.

    Man spricht hier von einer Rangfolge der Rechtsnormen. Eine Ausnahme aus einer Ordnung (STVO) hebt nicht eine andere Vorschrift auf (nämlich die des Fahrens ab 17 mit Begleitperson).

    Fahr mit dem Fahrrad zum Einsatz, dann kommst du halt 5 min später an.

    Ich glaube nicht, dass ein 17-jähriger durch einen Unfall, der vielleicht einen hohen Sachschaden oder Personen verletzt, sein Leben negativ beeinflussen sollte.

    Nach dem Unfall stellt sich dann noch heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. Dann ist das Unglück komplett.

  12. #12
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    Sonderrecht hin oder her, es ist wie schon gesagt fahren ohne Führerschein und das wird und gehört bestraft.

    @firefighter_fabi
    Es geht nicht darum ob dich ein Polizist kontrolliert oder nicht, sondern wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, wo du selber nicht mal eine Schuld hast, dannn wirds richtig interessant, denn dann interessiert das keinen ob du zum Feuerwehreinsatz musst oder nicht. Und das ganze hat dann auch nichts mehr mit Sonder- bzw. Wegerecht zutun.


    Was anderes ist es, wenn du den Führerschein in die Arbeit hast, wo du mit 17 Jahren den Weg in die Arbeit und wieder zurück fahren darfst,
    sowie den Weg zur nächstgelegenen Tankstelle. Da könnte man sagen, wenn ich gerade von der Arbeit heimfahre, und da Piepser geht,
    dann wäre es noch akzeptabel wenn du dann zum Gerätehaus fährst, aber draufanlegen würd ich das ganze wirklich nicht.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Es geht doch nicht darum, was passiert, wenn einen die Polizei anhält
    Doch, genau darum ging es in diesem Satz:

    Praktisch denke ich mal, dass keine Polizist auf eine allgemeine Verkehrskontrolle besteht, wenn man sich auf der Einsatzfahrt befindet
    Und dass man auf einer Einsatzfahrt nicht angehalten und nach dem Anhalten nicht kontrolliert wird, ist nunmal falsch.

  14. #14
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    Wie kommt ihr darauf das es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist?
    Er hat doch eine Fahrerlaubnis, nur eben mit Auflagen und wenn er nun gegen diese Auflagen verstößt zahlt er das. (ca 50 € + Gebühren + Punkte + Aufbauseminar) Die Prüfbescheinigung wird entzogen und nach dem Aufbauseminar eine neue ausgestellt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wie kommt ihr darauf das es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist?
    Er hat doch eine Fahrerlaubnis, nur eben mit Auflagen und wenn er nun gegen diese Auflagen verstößt zahlt er das. (ca 50 € + Gebühren + Punkte + Aufbauseminar) Die Prüfbescheinigung wird entzogen und nach dem Aufbauseminar eine neue ausgestellt.
    für ne BMA sicher lohnenswert...
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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