
Zitat von
nederrijner
Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich immer auf die eigentlich bzw. zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Andere Tätigkeiten können ausgeübt werden, wenn sie den Heilungsverlauf nicht behindern oder verzögern. Gilt analog auch für Tätigkeiten daheim, oder Urlaub oder Partys.
Nein.Eine Arbeitsunfähigkeitsbeschreibung ist das was Ihr Name schon zum Ausdruck bringt. In dieser Zeit darfst Du nicht arbeiten. Sollte dennoch widerrechtlich die berufliche Tätigkeit oder sonstige Tätigkeiten aufgenommen werden, so verzögerst Du schuldhaft den Genesungsprozess. Das kann dazu führen, dass die Krankenkasse sämtliche dafür ausgelegten Kostenerstattungverweigern kann. Darüberhinaus kann die BG im Schadensfalle jegliche Ansprüche gegen sich abweisen, und sicherlich die Feuerwehrunfallkassen auch....
Da die Feuerwehr mir meine Miete und sonstigen Kosten nicht bezahlt würde ich es lassen zum Einsatz zu gehen....
Gruß Dirk
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.