Ergebnis 1 bis 15 von 29

Thema: Einsätze fahren trotz Krankheit

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    28.01.2005
    Beiträge
    69

    Einsätze fahren trotz Krankheit

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage wie ihr das handhabt, bzw. ob es eine rechtliche Grundlage gibt.

    Wenn mann krankgeschrieben ist darf man dann grundsätzlich keine Einsätze mitfahren??

    Ich bin im Moment z.B. nach einer OP noch krankgeschrieben, darf aber schon wieder normal laufen, auto fahren etc..

    Ich fahre auch nach eigenem Ermessen Einsätze mit (nur ELW).

    Krank geschrieben bin ich halt weil ich in der Firma viel herumrenne und klettern muss (Sondermaschinenbau)

    Gibt es da eigentlich eine rechtliche Grundlage??

  2. #2
    Registriert seit
    31.12.2005
    Beiträge
    1.088
    Naja, ich denke das ist ein ziemlich kritisches Thema, in der Regel ist es so, wenn ich arbeitsunfähig geschrieben bin,
    dann darf ich auch nicht mit der Feuerwehr ausrücken.
    Solange nichts passiert oder solange sich niemand beschwert gibts denke ich keine Probleme, aber sollte doch irgendwas sein,
    dann denke ich wäre es theoretisch gesehen ein Kündigungsgrund wenns der Arbeitgeber genau nimmt.

  3. #3
    Registriert seit
    04.12.2007
    Beiträge
    172
    Wenn Du arbeitsunfähig bist, bist Du arbeitsunfähig und auch nicht in der Lage, in einer HiOrg zu dienen.

    Das ist auf alle Fälle ein Kündigungsgrund!

    Abgesehen davon... was machst Du, wenn sich eine Situation ergibt, in der der alleinige Einsatz im ELW für Dich nicht ausreichend ist?

    Gruß PelBB

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Da sehe ich auch so, zumal der Einsatzdienst bei Feuerwehren und HiOrgs eine ausreichende Gesundheit voraussetzt. Sicherlich gibt es da auch individuelle Ausnahmen, aber prinzipiell würde ich mich - wenn ich krankgeschrieben bin - aus Einsätzen raushalten, schon alleine, um keine Probleme mit meinem AG zu bekommen.
    In Deinem Fall zum Beispiel wäre es ja rein theoretisch auch möglich, dass Du im Büro arbeitest - ist ja nix anderes als ELW.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    Registriert seit
    31.12.2005
    Beiträge
    1.088
    Das einzige was ich mir vorstellen könnte, das man die Einsatzleitzentrale im Gerätehaus besetzt wenns wirklich notwendig ist, aber mitm direkt mit ausrücken würde ich nicht.

  6. #6
    Registriert seit
    12.10.2008
    Beiträge
    99
    Zitat Zitat von MitchiH Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe mal eine Frage wie ihr das handhabt, bzw. ob es eine rechtliche Grundlage gibt.

    Wenn mann krankgeschrieben ist darf man dann grundsätzlich keine Einsätze mitfahren??

    Ich bin im Moment z.B. nach einer OP noch krankgeschrieben, darf aber schon wieder normal laufen, auto fahren etc..

    Ich fahre auch nach eigenem Ermessen Einsätze mit (nur ELW).

    Krank geschrieben bin ich halt weil ich in der Firma viel herumrenne und klettern muss (Sondermaschinenbau)

    Gibt es da eigentlich eine rechtliche Grundlage??
    Krank geschrieben ist Arbeitsunfähig und damit ist jede Form von Arbeit gemeint.
    Evtl. gibts dann sogar Probleme mit der Versicherung wenn dir im Einsatz was passiert obwohl du "Arbeitsunfähig" bist.

  7. #7
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Bayerfire Beitrag anzeigen
    Krank geschrieben ist Arbeitsunfähig und damit ist jede Form von Arbeit gemeint.
    Nö, ein Außendienstmitarbeiter, der den Fuß gebrochen hat, kann natürlich während des Heilungsverlaufes Innendienst am Schreibtisch machen. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich immer auf die eigentlich bzw. zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Andere Tätigkeiten können ausgeübt werden, wenn sie den Heilungsverlauf nicht behindern oder verzögern. Gilt analog auch für Tätigkeiten daheim, oder Urlaub oder Partys.

    Bei Feuerwehreinsätzen wäre ich da aber äußerst vorsichtig, die Fälle dürften sehr gering sein. Ansonsten riskiert man eben die Kündigung.

  8. #8
    Registriert seit
    08.10.2004
    Beiträge
    323
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich immer auf die eigentlich bzw. zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Andere Tätigkeiten können ausgeübt werden, wenn sie den Heilungsverlauf nicht behindern oder verzögern. Gilt analog auch für Tätigkeiten daheim, oder Urlaub oder Partys.
    Nein.Eine Arbeitsunfähigkeitsbeschreibung ist das was Ihr Name schon zum Ausdruck bringt. In dieser Zeit darfst Du nicht arbeiten. Sollte dennoch widerrechtlich die berufliche Tätigkeit oder sonstige Tätigkeiten aufgenommen werden, so verzögerst Du schuldhaft den Genesungsprozess. Das kann dazu führen, dass die Krankenkasse sämtliche dafür ausgelegten Kostenerstattungverweigern kann. Darüberhinaus kann die BG im Schadensfalle jegliche Ansprüche gegen sich abweisen, und sicherlich die Feuerwehrunfallkassen auch....

    Da die Feuerwehr mir meine Miete und sonstigen Kosten nicht bezahlt würde ich es lassen zum Einsatz zu gehen....

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  9. #9
    Elster Gast
    Von Seiten der Feuerwehr ist es möglich. Vor nicht allzu langer Zeit, hab ich von einem Rollstuhlfahrer gehört, der im ELW auf Einsätze mitfährt.
    Aber das solltest du mit deinem Arbeitgeber klären.

  10. #10
    Registriert seit
    28.01.2005
    Beiträge
    69

    Sehe ich auch so

    Hallo,
    ich meine auch zu Wissen das sich die AU auf den Arbeitsplatz bezieht. Und das mann alles machen darf was die Genesung nicht beeinflusst.

    Mein Arzt hat mir sogar gesagt ich soll wieder radfahren etc.. um meinen Kreislauf usw. in Schwung zu halten. Denn ganzen Tag auf der Couch liegen wäre die definitv falsche Therapie.

    Wie gesagt, ich sitze nur im ELW und mache Einsatzdoku!!! Aus dem restlichen Einsatzgeschehen halte ich mich raus. Da bei uns der ELW nach AAO immer als letztes fährt, fahre ich auch in aller Ruhe zum GH.

    Aber trotzdem danke für eure Infos. Ich gehe eh davon aus das ich diese Woche wieder arbeiten darf.

  11. #11
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Elster Beitrag anzeigen
    Von Seiten der Feuerwehr ist es möglich. Vor nicht allzu langer Zeit, hab ich von einem Rollstuhlfahrer gehört, der im ELW auf Einsätze mitfährt.
    Aber das solltest du mit deinem Arbeitgeber klären.
    Nicht ganz...

    ein Rollstuhlfahrer der bei Einsätzen beteiligt war und dachte er sei Feuerwehrmann ... dazwischen liegen Welten..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •