Frag doch mal den firefraggle! Die haben bei sich in der Wehr eine eigene Umfeldbeleuchtung konstruiert die simpel und kostengünstig ist. Vielleicht kann man sich da ja ein wenig abschauen!
MfG
also ich würde dazu raten es trotzdem über die handbremse zu schalten... wozu brauch man es bei der fahrt???? und so hat man es wärend der fahrt 100%tig nicht an und gefährdet so keine anderen verkehrsteilnehmer...
wir haben das an fast all unseren fahrzeugen und finde es ist ne sehr gute sache... alles was nachts leuchtet bietet eigenschutz da man einfach besser gesehen wird... davon ab sieht man halt besser *g*
Hihi, da habe ich eine lustige Geschichte:
Ich war im RTW auf der Rückfahrt von einem Fehleinsatzu Richtung Wache unterwegs. Unterwegs viel mir mehrfach ein Fahrtzeug auf, was mich mehrfach überholte, schnitt, Schlangenlienie fuhr, sich wieder überholen ließ usw.
Nähe Wache war es zweispurig und wir kamen an einer Ampel nebeneinander zu stehen und ich sah den Grund für das merkwürdige Fahrverhalten: Der Fahrer war anscheinend tief in sein Handygespräch vertieft. Ich machte mich dem Fahrer bemerkbar, um ihn auf seine gefährliche Fahrweise aufmerksam zu machen, erntete aber lediglich eine wüste Beschimpfung und mehrere eindeutige Gesten. Zufällig sah ich wenig später zwei Fahrzeuge hinter mir einen Streifenwagen. Kurzer Klick die Außenscheinwerfer angemacht und damit das entsprechende Fahrzeug in Tageslicht getaucht. Daraufhin wurden die Beamten aufmerksam und sorgten für eine kleiner Fahrzeugkontrolle.
Ich weiß, straßenverkehrsordnungsmäßig eher grenzwertig, aber Spaß gemacht hat´s trotzdem.
Aber um wieder zum Ausgangsthema zurückzukommen: Mir würde es völlig reichen, die Außenbeleuchtung auch vom Patientenraum aus zu steuern. Damit wäre eine Benutzung während der Fahrt ausgeschlossen. Zumal in diesem Fahrzeug keine Patienten befördert werden und es so nicht zu einer versehentlichen Aktivierung kommen kann...
Gruß, Mr. Blaulicht
erstmal das, und ausserdem erleichern scheinwerfer das einparken enorm
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
ja gut... wir haben licht und strom in unseren fahrzeughallen beim einparken (sorry aber musste sein *fg*).
Nein spaß mal beiseite.... sicherlich gibt es vorteile wenn das wärend der fahrt klappt.
Aber wenn man es wärend der fahrt einschalten kann, dann wäre es doch wieder eine veränderung der lichttechnischen anlage, auch mit E-Prüfzeichen, oder ned?
Ist es über die Handbremse geschaltet so ist gewährleistet das es nicht wärend der fahrt benutzt werden kann, und somit dürfte es dann keine veränderung sein.
ich kann mir ja z.B. auch iwelche kirmes beleuchtung ans auto bauen die nur eingeschaltet wird wenn ich meinen kofferraum öffne. Da hier ausgeschlossen ist das ich des wärend der fahrt mache legal. Solange es ned gegen andere vorschriften/gesetzte verstößt oder kein Riesenrad ohne E-Prüfzeichen auffem Autodach steht. :o)
^^ Allerdings sollten solche fragen einfach zu klären sein mit einem Anruf bei der nächst gelegenen Prüfstelle TÜV, Dekra oder sonst was.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ich könnte ja nachher auch einfach mal nen blick in den Fahrzeug schein werfen... wobei bei uns funktionieren die nur wenn die Handbremse angezogen ist. Und die sind bei ELW, TLF usw. nie vom Fahrer einschaltbar... sprich nur von Hinten aus...
^^ über den Sinn lässt sich diskutieren ich weiß... hab nachher eh Sport vonner FW aus, wenn ich dran denke gucke ich mal...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo !
Die Scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden, da sie laut StVZO ohnehin erlaubt sind. Sie müssen lediglich den Techn Richtlinien der StvZO entsprechen...
I believe on Digitalfunk
Klar, aber diesen Zweck hat eine Pupillenleuchte auch.
na das ne pupillenleuchte und nen blaulicht andere zwecke haben ist mir klar... aber der unterschied FW zu RD umfeldbeleuchtung ist mir dann ehrlich gesagt auch etwas unklar... bzw. verstehe nicht ganz wo da denn der unterschied liegt.
finde die frage also eigentlich auch ned sinnlos sondern berechtigt...
Fakt ist, das bei beiden (FW und RD) nicht während der Fahrt leuchten dürfen.
Entweder macht man vorne ne große Kontrollleuchte rein oder man schaltet sie über die Handbremse.
Wenn die sich bei einigen Fahrzeugen während der Fahrt einschalten lassen, so ist der Fahrer hierfür verantworlich.
Bei uns haben wir diese selbst nachgerüstet, mit einem Taster an der Instrumententafel und am Pumpenstand (Beim RD währe das dann ggfs an den Türen hinten).
Die Freigabe erfolgt nur, wenn die Handbremse angezogen ist.
Vorteil: das Vorwählen. Wenn wir am Gerätehaus warten bis alle eingestigen sind, Blaulicht und Martinshorn einschalte, kann ich die Umfeldbeleuchtung "Vorwählen". Nach dem Anziehen der Feststellbremse an der Einsatzstelle ist um das Fahrzeug alles ausgeleuchtet.
Aufwand:
2 x Taster
3 x Relais
1 x Kontrollleuchte
4 x Scheinwerfer
Kabel
und einges an Arbeit...
Eine Eintragung war nicht erforderlich.
Der Technische Prüfdienst ("Feuerwehr-TÜV" in Hessen) hat bei der Kontrolle auch nur geprüft, ob sie über die Handbremse gekoppelt sind.
Gruß
Torsten
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