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Thema: Außenbeleuchtung am RTW nachrüsten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    ja gut... wir haben licht und strom in unseren fahrzeughallen beim einparken (sorry aber musste sein *fg*).

    Nein spaß mal beiseite.... sicherlich gibt es vorteile wenn das wärend der fahrt klappt.
    Aber wenn man es wärend der fahrt einschalten kann, dann wäre es doch wieder eine veränderung der lichttechnischen anlage, auch mit E-Prüfzeichen, oder ned?
    ...
    ^^ Allerdings sollten solche fragen einfach zu klären sein mit einem Anruf bei der nächst gelegenen Prüfstelle TÜV, Dekra oder sonst was.
    Wenn ich mich nicht ganz irre sind die Scheinwerfer eingetragen..

    auch ein Anruf beim Aufbauhersteller (Strobel, Ambulanzmobile) helfen sicherlich weiter.

    Die wissen nämlich mit welchen "Hintertürchen" die Ihr Geld verdienen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Ich könnte ja nachher auch einfach mal nen blick in den Fahrzeug schein werfen... wobei bei uns funktionieren die nur wenn die Handbremse angezogen ist. Und die sind bei ELW, TLF usw. nie vom Fahrer einschaltbar... sprich nur von Hinten aus...

    ^^ über den Sinn lässt sich diskutieren ich weiß... hab nachher eh Sport vonner FW aus, wenn ich dran denke gucke ich mal...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    Ich könnte ja nachher auch einfach mal nen blick in den Fahrzeug schein werfen... wobei bei uns funktionieren die nur wenn die Handbremse angezogen ist. Und die sind bei ELW, TLF usw. nie vom Fahrer einschaltbar... sprich nur von Hinten aus...

    ^^ über den Sinn lässt sich diskutieren ich weiß... hab nachher eh Sport vonner FW aus, wenn ich dran denke gucke ich mal...
    Obacht.. Umfeldbeleuchtung RD hat andere Aufgaben als Umfeldbeleuchtung FW...

    Alternativ könnte Akkonsaarland mal in die Halle gehen und nachguggen ;)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  4. #4
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    Hallo !

    Die Scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden, da sie laut StVZO ohnehin erlaubt sind. Sie müssen lediglich den Techn Richtlinien der StvZO entsprechen...
    I believe on Digitalfunk

  5. #5
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Obacht.. Umfeldbeleuchtung RD hat andere Aufgaben als Umfeldbeleuchtung FW...

    (...)
    Wo liegen denn die Unterschiede? Sollen doch beide hell machen, oder nicht?

    Gruß
    Reissdorf

  6. #6
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    Klar, aber diesen Zweck hat eine Pupillenleuchte auch.

  7. #7
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    na das ne pupillenleuchte und nen blaulicht andere zwecke haben ist mir klar... aber der unterschied FW zu RD umfeldbeleuchtung ist mir dann ehrlich gesagt auch etwas unklar... bzw. verstehe nicht ganz wo da denn der unterschied liegt.

    finde die frage also eigentlich auch ned sinnlos sondern berechtigt...

  8. #8
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    Fakt ist, das bei beiden (FW und RD) nicht während der Fahrt leuchten dürfen.
    Entweder macht man vorne ne große Kontrollleuchte rein oder man schaltet sie über die Handbremse.
    Wenn die sich bei einigen Fahrzeugen während der Fahrt einschalten lassen, so ist der Fahrer hierfür verantworlich.

    Bei uns haben wir diese selbst nachgerüstet, mit einem Taster an der Instrumententafel und am Pumpenstand (Beim RD währe das dann ggfs an den Türen hinten).
    Die Freigabe erfolgt nur, wenn die Handbremse angezogen ist.
    Vorteil: das Vorwählen. Wenn wir am Gerätehaus warten bis alle eingestigen sind, Blaulicht und Martinshorn einschalte, kann ich die Umfeldbeleuchtung "Vorwählen". Nach dem Anziehen der Feststellbremse an der Einsatzstelle ist um das Fahrzeug alles ausgeleuchtet.

    Aufwand:
    2 x Taster
    3 x Relais
    1 x Kontrollleuchte
    4 x Scheinwerfer
    Kabel
    und einges an Arbeit...

    Eine Eintragung war nicht erforderlich.
    Der Technische Prüfdienst ("Feuerwehr-TÜV" in Hessen) hat bei der Kontrolle auch nur geprüft, ob sie über die Handbremse gekoppelt sind.

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

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