Hihi, da habe ich eine lustige Geschichte:
Ich war im RTW auf der Rückfahrt von einem Fehleinsatzu Richtung Wache unterwegs. Unterwegs viel mir mehrfach ein Fahrtzeug auf, was mich mehrfach überholte, schnitt, Schlangenlienie fuhr, sich wieder überholen ließ usw.
Nähe Wache war es zweispurig und wir kamen an einer Ampel nebeneinander zu stehen und ich sah den Grund für das merkwürdige Fahrverhalten: Der Fahrer war anscheinend tief in sein Handygespräch vertieft. Ich machte mich dem Fahrer bemerkbar, um ihn auf seine gefährliche Fahrweise aufmerksam zu machen, erntete aber lediglich eine wüste Beschimpfung und mehrere eindeutige Gesten. Zufällig sah ich wenig später zwei Fahrzeuge hinter mir einen Streifenwagen. Kurzer Klick die Außenscheinwerfer angemacht und damit das entsprechende Fahrzeug in Tageslicht getaucht. Daraufhin wurden die Beamten aufmerksam und sorgten für eine kleiner Fahrzeugkontrolle.
Ich weiß, straßenverkehrsordnungsmäßig eher grenzwertig, aber Spaß gemacht hat´s trotzdem.
Aber um wieder zum Ausgangsthema zurückzukommen: Mir würde es völlig reichen, die Außenbeleuchtung auch vom Patientenraum aus zu steuern. Damit wäre eine Benutzung während der Fahrt ausgeschlossen. Zumal in diesem Fahrzeug keine Patienten befördert werden und es so nicht zu einer versehentlichen Aktivierung kommen kann...
Gruß, Mr. Blaulicht