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Thema: Außenbeleuchtung am RTW nachrüsten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich könnte ja nachher auch einfach mal nen blick in den Fahrzeug schein werfen... wobei bei uns funktionieren die nur wenn die Handbremse angezogen ist. Und die sind bei ELW, TLF usw. nie vom Fahrer einschaltbar... sprich nur von Hinten aus...

    ^^ über den Sinn lässt sich diskutieren ich weiß... hab nachher eh Sport vonner FW aus, wenn ich dran denke gucke ich mal...

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    Ich könnte ja nachher auch einfach mal nen blick in den Fahrzeug schein werfen... wobei bei uns funktionieren die nur wenn die Handbremse angezogen ist. Und die sind bei ELW, TLF usw. nie vom Fahrer einschaltbar... sprich nur von Hinten aus...

    ^^ über den Sinn lässt sich diskutieren ich weiß... hab nachher eh Sport vonner FW aus, wenn ich dran denke gucke ich mal...
    Obacht.. Umfeldbeleuchtung RD hat andere Aufgaben als Umfeldbeleuchtung FW...

    Alternativ könnte Akkonsaarland mal in die Halle gehen und nachguggen ;)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Hallo !

    Die Scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden, da sie laut StVZO ohnehin erlaubt sind. Sie müssen lediglich den Techn Richtlinien der StvZO entsprechen...
    I believe on Digitalfunk

  4. #4
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Obacht.. Umfeldbeleuchtung RD hat andere Aufgaben als Umfeldbeleuchtung FW...

    (...)
    Wo liegen denn die Unterschiede? Sollen doch beide hell machen, oder nicht?

    Gruß
    Reissdorf

  5. #5
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    Klar, aber diesen Zweck hat eine Pupillenleuchte auch.

  6. #6
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    na das ne pupillenleuchte und nen blaulicht andere zwecke haben ist mir klar... aber der unterschied FW zu RD umfeldbeleuchtung ist mir dann ehrlich gesagt auch etwas unklar... bzw. verstehe nicht ganz wo da denn der unterschied liegt.

    finde die frage also eigentlich auch ned sinnlos sondern berechtigt...

  7. #7
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    446
    Fakt ist, das bei beiden (FW und RD) nicht während der Fahrt leuchten dürfen.
    Entweder macht man vorne ne große Kontrollleuchte rein oder man schaltet sie über die Handbremse.
    Wenn die sich bei einigen Fahrzeugen während der Fahrt einschalten lassen, so ist der Fahrer hierfür verantworlich.

    Bei uns haben wir diese selbst nachgerüstet, mit einem Taster an der Instrumententafel und am Pumpenstand (Beim RD währe das dann ggfs an den Türen hinten).
    Die Freigabe erfolgt nur, wenn die Handbremse angezogen ist.
    Vorteil: das Vorwählen. Wenn wir am Gerätehaus warten bis alle eingestigen sind, Blaulicht und Martinshorn einschalte, kann ich die Umfeldbeleuchtung "Vorwählen". Nach dem Anziehen der Feststellbremse an der Einsatzstelle ist um das Fahrzeug alles ausgeleuchtet.

    Aufwand:
    2 x Taster
    3 x Relais
    1 x Kontrollleuchte
    4 x Scheinwerfer
    Kabel
    und einges an Arbeit...

    Eine Eintragung war nicht erforderlich.
    Der Technische Prüfdienst ("Feuerwehr-TÜV" in Hessen) hat bei der Kontrolle auch nur geprüft, ob sie über die Handbremse gekoppelt sind.

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  8. #8
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    227
    Servus

    wir haben bei unseren Fahrzeugen (FF) auch eine Umfeldbeleuchtung nachgerüstet.
    der Aufwand sich hält eigentlich noch in Grenzen... (nur die Kabel verlegen hält etwas auf)

    Absicherung muss auf jeden Fall sein wir haben das direkt im Fahrzeugsicherungskasten gemacht, da noch ein Paar Steckplätze frei waren.

    Als Schalter kann ich dir folgende Empfehlen:
    http://www.business.conrad.de/goto/?artikel=701426 (der passt sich auch relativ gut den Amarturenbrettern an)
    sind 12V und beleuchtet. (beim 24V-Anwendung wiederstand davor löten, Schrumpofschlauch drüber und schon geht die Beleuchtung vom Schaltzer auch mit 24V DC.

    Als Scheinwerfer dann einfache Arbeitsstellen- oder Nebelscheinwerfer benutzen. (breite Lichtausbeute) Bei solch einem Fahrzeug kann ich auch nur aus Erfahrung sagen lieber 2 Scheinwerfer pro Seite zu verbauen. Wir habven an unserem nur einen und das ist zu wenig...

    Zu der Sache mit Handbremse schalten:

    Wir selbst haben unsere Scheinwerfer so installiert, dass sie auch wärend der Fahrt einschaltbar sind. Das hat den Vorteil,dass man Nachts auch abseits der festen Wege beim Rückwärtsfahren auch die böschungen ect. sieht...

    Gruß Maddin
    Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
    Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy!

    http://www.imnotfall.de/



  9. #9
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    Zitat Zitat von Actros Beitrag anzeigen
    Fakt ist, das bei beiden (FW und RD) nicht während der Fahrt leuchten dürfen.
    Entweder macht man vorne ne große Kontrollleuchte rein oder man schaltet sie über die Handbremse.
    Wenn die sich bei einigen Fahrzeugen während der Fahrt einschalten lassen, so ist der Fahrer hierfür verantworlich.
    Erklärt warum das bei uns so ist... haben den ja so bestellt und bekommen also nicht selber nachgerüstet...

    Denke mal gibt viel was dafür oder dagegen spricht ob es wärend der fahrt leuchten sollte oder nicht. Aber lieber auf der Gesetzlich sicheren seite... man weiß heut zutage ja nicht was die einem im fall XY sonst vorwerfen.

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