Hihi, da habe ich eine lustige Geschichte:
Ich war im RTW auf der Rückfahrt von einem Fehleinsatzu Richtung Wache unterwegs. Unterwegs viel mir mehrfach ein Fahrtzeug auf, was mich mehrfach überholte, schnitt, Schlangenlienie fuhr, sich wieder überholen ließ usw.
Nähe Wache war es zweispurig und wir kamen an einer Ampel nebeneinander zu stehen und ich sah den Grund für das merkwürdige Fahrverhalten: Der Fahrer war anscheinend tief in sein Handygespräch vertieft. Ich machte mich dem Fahrer bemerkbar, um ihn auf seine gefährliche Fahrweise aufmerksam zu machen, erntete aber lediglich eine wüste Beschimpfung und mehrere eindeutige Gesten. Zufällig sah ich wenig später zwei Fahrzeuge hinter mir einen Streifenwagen. Kurzer Klick die Außenscheinwerfer angemacht und damit das entsprechende Fahrzeug in Tageslicht getaucht. Daraufhin wurden die Beamten aufmerksam und sorgten für eine kleiner Fahrzeugkontrolle.
Ich weiß, straßenverkehrsordnungsmäßig eher grenzwertig, aber Spaß gemacht hat´s trotzdem.
Aber um wieder zum Ausgangsthema zurückzukommen: Mir würde es völlig reichen, die Außenbeleuchtung auch vom Patientenraum aus zu steuern. Damit wäre eine Benutzung während der Fahrt ausgeschlossen. Zumal in diesem Fahrzeug keine Patienten befördert werden und es so nicht zu einer versehentlichen Aktivierung kommen kann...
Gruß, Mr. Blaulicht
erstmal das, und ausserdem erleichern scheinwerfer das einparken enorm
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
ja gut... wir haben licht und strom in unseren fahrzeughallen beim einparken (sorry aber musste sein *fg*).
Nein spaß mal beiseite.... sicherlich gibt es vorteile wenn das wärend der fahrt klappt.
Aber wenn man es wärend der fahrt einschalten kann, dann wäre es doch wieder eine veränderung der lichttechnischen anlage, auch mit E-Prüfzeichen, oder ned?
Ist es über die Handbremse geschaltet so ist gewährleistet das es nicht wärend der fahrt benutzt werden kann, und somit dürfte es dann keine veränderung sein.
ich kann mir ja z.B. auch iwelche kirmes beleuchtung ans auto bauen die nur eingeschaltet wird wenn ich meinen kofferraum öffne. Da hier ausgeschlossen ist das ich des wärend der fahrt mache legal. Solange es ned gegen andere vorschriften/gesetzte verstößt oder kein Riesenrad ohne E-Prüfzeichen auffem Autodach steht. :o)
^^ Allerdings sollten solche fragen einfach zu klären sein mit einem Anruf bei der nächst gelegenen Prüfstelle TÜV, Dekra oder sonst was.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ich könnte ja nachher auch einfach mal nen blick in den Fahrzeug schein werfen... wobei bei uns funktionieren die nur wenn die Handbremse angezogen ist. Und die sind bei ELW, TLF usw. nie vom Fahrer einschaltbar... sprich nur von Hinten aus...
^^ über den Sinn lässt sich diskutieren ich weiß... hab nachher eh Sport vonner FW aus, wenn ich dran denke gucke ich mal...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Hallo !
Die Scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden, da sie laut StVZO ohnehin erlaubt sind. Sie müssen lediglich den Techn Richtlinien der StvZO entsprechen...
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