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Thema: Wer hat an der Einsatzstelle das sagen ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Es muss jedem freistehen bzw. es ist schlicht die Aufgabe des TF, bei der Ausführung des Auftrages den Einsatz abzubrechen, wenn ihm Informationen vorliegen, die der Befehlsgeber nicht hatte, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen.
    Die Erkundung des GF endet eben irgendwann, der Trupp dringt aber weiter vor. Das muss dann aber objektiv nachvollziehbar sein.
    Wenn sich ein Trupp zurückzieht, weil er mit der Situation nicht klar kommt, muss man das akzeptieren. Aber derjenige saß dann zumindest für einige Zeit zum letzten Mal auf diesem Platz.

    Wenn nun aber jeder (i.d.R. geriner ausgebildete und schlechter informierte) Befehlsempfänger erstmal die Befehle darauf überprüft, ob sie ihm passen (und dann auch noch anders handelt, weil der da hinten ja eh keine Ahnung hat), ergeben sich daraus für mich wesentlich mehr Gefährdungen für ihn selbst, alle anderen FA und den Einsatzerfolg insgesamt.

    Geht es dabei um eine erhebliche Eigengefährdung bzw. offensichtlich lebensfeindliche Befehle (um das Beispiel mit dem Sprung vom Dach mal aufzugreifen), stimmt mit der Führungskraft etwas nicht. Wenn der Befehlsempfänger sich so etwas nur einbildet und objektiv gar nicht war, hat er auf der Position schlicht nichts zu suchen. In beiden Fällen läuft etwas massiv falsch, was sich nicht mit der Option des Befehlsverweigerung lösen lässt.

    Beide Fälle sind meiner Meinung nach aber so unwahrscheinlich (vielleicht lebe ich auch nur im Land der Glückseligen), dass ich darüber gar nicht groß nachdenken würde. Wenn ich es doch tue und den Leuten das Konzept der Befehlsverweigerung, wenn einem etwas nicht passt, auch noch schmackhaft mache, ergeben sich daraus für mich weitaus größere Probleme. Jeder kennt doch wohl solche Heißdüsen, die meinen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.

  2. #2
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    Dass dann etwas mit der Führungskraft nicht stimmt damit gebe ich dir recht.
    Und Befehle sind auch soweit wie es möglich ist auszuführen und wenn eine vollständige Ausführung eines Befehls nicht möglich ist muss man das dem Einheitführer natürlich umgehend mitteilen.

    Ich hör auch auf meinen Einheisführer weil bei uns eigentlich gilt man sollte nie jemanden wohin schicken wohin man selber nicht mehr gehen würde weil das Risiko zu groß wäre. Und ein Befehl der offensichtlich mein Leben gefährdet wär für mich auch das einzige wo ich das Recht der Befehlsverweigerung in Anspruch nehmen würde.

    Bei uns in der Wehr funktioniert das auch ganz gut, aber man sieht immer wieder vor allem bei größernen Einsätzen das das leider nicht überall so ist.
    Das fängt bei der Ankunft an der E-Stelle teilweiße schon an dass die Mannschaft gar nicht auf den Befehl des GF wartet sondern schon mal eigenständig loslegt.

    Wenn ich eine Befehlsausführung aufgrund von Umständen die dem Einheisführer nicht bekannt waren abbreche hat das IMHO nichts mit Befehlsverweigerung zu tun.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  3. #3
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Das fängt bei der Ankunft an der E-Stelle teilweiße schon an dass die Mannschaft gar nicht auf den Befehl des GF wartet sondern schon mal eigenständig loslegt.
    Eben, wenn da nicht von vorneherein massiv durchgegriffen wird und sowas unterbunden wird, ergeben sich daraus wesentlich mehr Probleme als durch einen Einheitsführer, der die Leute offensichtlich irgendwo verheizt (wo mir persönlich kein Fall bekannt ist).
    Wenn es im Einzelfall solche Einheitsführer gibt, hat man wesentlich größere Probleme.

    Wenn ich eine Befehlsausführung aufgrund von Umständen die dem Einheisführer nicht bekannt waren abbreche hat das IMHO nichts mit Befehlsverweigerung zu tun.
    Genau, deswegen ist die Option Befehlsverweigerung für mich auch total überflüssig und gefährlich.

  4. #4
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    Wo finde ich etwas über Niedersachsen?

    Hallo zusammen,

    ein sehr Interessantes Thema.Hat jemand für Niedersachsen solche Informationen?Im Niedersächsischem Brandschutzgesetzt ist nichts zu finden.

    Eine Antwort/Hilfe wäre klasse :-)

    Gruß firefraggle

  5. #5
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Eben, wenn da nicht von vorneherein massiv durchgegriffen wird und sowas unterbunden wird, ergeben sich daraus wesentlich mehr Probleme als durch einen Einheitsführer, der die Leute offensichtlich irgendwo verheizt (wo mir persönlich kein Fall bekannt ist).
    Wenn es im Einzelfall solche Einheitsführer gibt, hat man wesentlich größere Probleme.
    Jap do kommen dann die wildesten Sachen dabei raus, aufgrund dessen ist vor ein paar einem guten Jahr ein Einsaz ziemlich schief gelaufen.
    Problem ist nur die Führungen der betreffenden Wehren zeigten sich in Sachen Nachbesprechung nicht sehr kooperativ.

    aber gut andres Thema

    Zum Thema bleibt ist ja es eigentlich klar wer das Sagen hat, zuerst mal der GF des ersteintreffenden Fahrzeugs und dann im Normalfall der Kommandant der zuständigen Ortswehr (falls er sie übernimmt und nicht seinen GF weiterwerkeln lässt)
    Höhere Führungskräfte könnten die EL zwar übernehmen wenn der EL groben Mist baut, allerdings ist mir zumindest bei mir in der Gegend kein Fall bekannt wo sie das wirklich getan hätten, bei uns wirken die immer nur unterstützend mit.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

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