Dass dann etwas mit der Führungskraft nicht stimmt damit gebe ich dir recht.
Und Befehle sind auch soweit wie es möglich ist auszuführen und wenn eine vollständige Ausführung eines Befehls nicht möglich ist muss man das dem Einheitführer natürlich umgehend mitteilen.

Ich hör auch auf meinen Einheisführer weil bei uns eigentlich gilt man sollte nie jemanden wohin schicken wohin man selber nicht mehr gehen würde weil das Risiko zu groß wäre. Und ein Befehl der offensichtlich mein Leben gefährdet wär für mich auch das einzige wo ich das Recht der Befehlsverweigerung in Anspruch nehmen würde.

Bei uns in der Wehr funktioniert das auch ganz gut, aber man sieht immer wieder vor allem bei größernen Einsätzen das das leider nicht überall so ist.
Das fängt bei der Ankunft an der E-Stelle teilweiße schon an dass die Mannschaft gar nicht auf den Befehl des GF wartet sondern schon mal eigenständig loslegt.

Wenn ich eine Befehlsausführung aufgrund von Umständen die dem Einheisführer nicht bekannt waren abbreche hat das IMHO nichts mit Befehlsverweigerung zu tun.