An die Strassenverkehrsrechts-Freaks:

Ich habe mal gelernt, dass nach einer Kreuzung oder Einmündung alle Streckenverbote u. -Gebote wiederholt werden müssen, sonst sind sie automatisch aufgehoben (was ja auch logisch ist, da der einbiegende Verkehr ja sonst von den Verboten nix weiss).

Jetzt wollte ich das in der StVO mal nachlesen, finde aber keinen Hinweis auf obige Regelung.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke im Vorraus.