Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
An die Strassenverkehrsrechts-Freaks:

Ich habe mal gelernt, dass nach einer Kreuzung oder Einmündung alle Streckenverbote u. -Gebote wiederholt werden müssen, sonst sind sie automatisch aufgehoben (was ja auch logisch ist, da der einbiegende Verkehr ja sonst von den Verboten nix weiss).

Jetzt wollte ich das in der StVO mal nachlesen, finde aber keinen Hinweis auf obige Regelung.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke im Vorraus.


Mahlzeit,

Also ich weis soviel das Schilder die für eine Strecke bestimmt sind nur einmal aufgehoben werden müssen undzwar nur am Ende und nicht bei jeder einmündung. Bei uns im Ort gibts eine 30er zone begrenzt auf Tag und Zeit, Aus den Seitenstraßen kommen jeweils regulärer 30er zonen die an der Hauptstr. enden. Hab mal einen Fahrlehrer gefragt ob ich denn 50kmh fahren darf wenn ich aus einer der seitenstr. komme, er meinte eigentlich nicht weil als ortskundiger müsste mann wissen das zu bestimmten zeiten auf der Hauptstr. auch 30 gilt. Dabei stellt sich mir auch die frage ob man nun nach Ortskenntnissen fahren sollen oder nach verkehrszeichen.

MfG Martin43