Hallo,

wie sieht es rechtlich mit der Freistellung für Feuerwehrlehrgänge z.B. Gruppenführer aus.
Ich hab mal was gehört, das man alle 2 Jahre 10 Tage Bildungsurlaub bekommen würde. Fallen Feuerwehrlehrgänge auch darunter?
Wer kann was zu sagen, bzw Gesetzespassagen posten?


Gruß
Florian