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Thema: Freistellung für Feuerwehrlehrgänge von der Arbeit

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Also ich arbeite bei ner Sparkasse. Das ist ja öffentlicher Dienst. Demnach sollte es hiermit keine Probleme geben oder was meint ihr?

    Gruß
    Florian

  2. #2
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    04.01.2008
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    265
    genau die haben mit Sicherheit einen Tarifvertrag und bekommen auch nix von der Gemeinde erstattet.

  3. #3
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    Zitat Zitat von florian M. Beitrag anzeigen
    Also ich arbeite bei ner Sparkasse. Das ist ja öffentlicher Dienst. Demnach sollte es hiermit keine Probleme geben oder was meint ihr?

    Gruß
    Florian
    Da würde ich mich nicht zwangsläufig drauf verlassen. Im öD muss der Arbeitgeber Dich nur freistellen, wenn er auf Dich verzichten kann. Hast Du eine Funktion inne, die außer Dir keiner oder nur ganz wenige machen, kannst Du schon Probleme bekommen. Wobei, wenn es hart auf hart kommt, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass es außer Dir keine anderen gibt!

  4. #4
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    Aus

    welchem Bundesland kommst Du ?
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

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