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Thema: Technische Hilfeleistung

  1. #1
    FunkyBOS Gast

    Technische Hilfeleistung

    Moin Moin !

    Mal eine Frage an die erfahrenen Hilfeleistungsexperten. Wir beabsichtigen für unsere Wehr einen Hilfeleistungssatz zu kaufen. Diverse Angebote liegen schon vor. Es ist auch schon eine Gerätesatz in der näheren Auswahl. Es handelt sich hierbei um Schere S 90 und Spreizer SP 30 von Weber mit Bezinaggregat. Dieser Gerätesatz ist gebraucht, aber in einem guten Zustand.

    Aber nun zu meiner Frage: "Ist es sinnvoll sich evtl. einen größeren Gerätesatz oder einen Rettungszylinder zu zulegen?!"

    In wie weit, können wir den Rettungszylinder einsetzen? Ist es nur möglich, damit etwas auseinander zu drücken oder kann man mit so einem Gerät auch Lasten anheben. Und weiter würde mich interessieren, ob es sinnvoll ist, den Gerätesatz auf das LF8 zu verladen oder doch besser auf den GW-Alles.

    Zu unserer Wehr: Wir sind eine relativ kleine beschauliche Wehr mit drei Fahrzeugen. Wir nennen ein LF8, TLF 8-18 sowie ein GW-Alles unser Eigen. Die Einsatzabteilung sieht im Moment 25 Kräfte vor, wovon 18 immer parat sind. Die Jugendabteilung zählt 10 Mitglieder. Die Einsatzzahlen belaufen sich auf zirka 10 - 15 Einsätze pro Jahr. Manchmal auch mehr.

    Dieses Jahr liegt die Einsatzwahrscheinlichkeit wegen des warmen Wetters etwas höher. Zu unseren Einsatzschwerpunkten zählen, mehrere Landwirtschaftliche Anwesen, ein Leuchtmittelhersteller sowie viele Waldflächen. Eine normalbefahren Landstraße gehört auch zu unserem Einsatzgebiet.

    Die meisten Einsätze entfallen auf Brandeinsätze oder kleine Technische Hilfeleistungen wie z.B. Wasserschäden nach Unwetter, umgestürzte Bäume etc. Verkehrsunfälle haben sich bisher in Grenzen gehalten, sodass kein Gerätesatz benötigt wurde. Unsere Aufgaben bei einem VU waren bisher Ölspuren abstreuen, Fahrzeug sichern und Batterie abklemmen.

    Sobald sich eine VU mit einer eingeklemmten Person in unserem Einsatzgebiet ergibt, wird die kanpp 9 Kilometer entfernte Nachbarwehr angefordert, die dann ihr HLF mit Gerätesatz zur Einsatzstelle bringt.

    Aber nun zum eigentlichen. Ist es nun sinnvoll sich eine Gerätesatz zu zulegen oder sollte man das jetzige System bestehen lassen?

    Gruß

  2. #2
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    Was sagt denn die Kommune als "Eigentümer" der Feuerwehr? Erachtet die einen Rüstsatz als notwendig? Falls ja, so werden die entscheiden, was kommt, falls nicht (was ich bei ca 1 VU/Jahr für wahrscheinlich halte...) braucht ihr auch keine Rüstsatz. So einfach kann kommunale Beschaffungspolitik sein....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Nun, dem muss man aber entgegenhalten, dass Kommunen im Allgemeinen nicht über Feuerwehr-Spezialwissen verfügen und somit auf Informationen aus dem Bereich der Feuerwehr angewiesen sind - selbstverständlich in beratender Funktion.

    Ich stelle mir das so vor:

    FW: "Wir brauchen einen Rettungssatz"
    Kommune: "Warum?"
    FW: "weil a)..., b)..., c)..."
    Kommune: "Ist das vorgeschrieben?"
    FW: "Nein, aber sinnvoll!"
    Kommune: "Gut, mal schauen, ob Geld da ist..."

    Denn: Woher sollte den der Beschaffer der Kommune wissen, was gebraucht wird?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    1.737
    S90 und SP30 sind veraltet, spätestens bei Neufahrzeugen hat man damit keine realistische Chance (mindestens mit der Schere nicht). Damit gewinnt man keinen Blumentopf. Außerdem ist TH bei VU mehr als Schere&Spreizer.
    Von daher halte ich den Satz unter der Voraussetzung, dass die eigentliche technische Rettung einer anderen Einheit zukommt, für verzichtbar. Es ist meiner Meinung nach auch nicht die schlechteste Variante, wenn nicht jede Einheit TH bei VU können muss, da dazu auch eine gewisse Ausbildung und Erfahrung gehört.

    Um mal etwas anzuheben, eine Motorhaube zu öffnen, Erstzugang zu schaffen, leichte Einklemmungen etc. zu beseitigen, taugen die Geräte dennoch, auch außerhalb von VU. Die Frage ist, ob ihr da objektiv betrachtet Bedarf habt. Um einmal im Jahr beim PKW-Brand die Motorhaube bequemer zu öffnen, braucht es keinen hydr. Spreizer.

    Du schreibst, "ihr beabsichtigt sowas zu kaufen" - wer ist "ihr"? Die Feuerwehreinheit selbst? Die Kommune? Wer hat vorher den Bedarf festgestellt? Passt das Gerät zu den anderen verwendeten, so dass man es ggf. als Reserveaggregat nehmen kann?

    Für ernsthafte TH bei VU braucht es einen größeren Satz hydr. Gerät, mind, einen Teleskopzylinder, sowie ordentliches Unterbaumaterial, Werkzeug für Glasmanagement etc. Wenn ihr das nicht leisten müsst, könnt oder wollt und das derzeitige System mit der Nachbareinheit funktioniert, dann lasst es dabei und schaut, ob ihr das Geld anderweitig sinnvoll investieren könnt (Grundausstattung TH um die Zeit bis zum Eintreffen der Nachbareinheit überbücken zu können, Überhosen, Kopfhauben, Hollandtücher, Bewegungslosmelder ... - soweit nicht vorhanden).

    Ich würde mir sehr genau überlegen, ob das Geld nicht sinnvoller zu investieren ist.

  5. #5
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    83
    Moin moin,

    ich komme gerade frisch vom TH Lehrgang und kann nur sagen das ein Rettungszylinder auf jeden Fall sinnvolle ist und deutliche Erleichterung bringt, es aber auch ohne geht.

    Ich hab eben mal google nach "Weber S 90" befragt und bin auf folgenden Link gestoßen:

    http://www.weber.de/html_dt/forum_thema.php?Themaid=34


    Dort gibt es für mich 2 zentrale Aussagen:


    1.
    > Sie werden aber in Zukunft mit diesem ca. 25 Jahre alten Gerät immer mehr Probleme bekommen, da dieses Gerät nicht immer den heutigen Anforderungen entspricht.

    In Bezug auf neue Fahrzeuggenerationen, neue Fahrzeugtechnologie, Sicherheitsfahrgastzelle - Verstärkung der Fahrgastzelle, Seitenaufprallschutz - Materialzugfestigkeit bis zu 1900 N/mm², größere Schweller, Gurtstraffer usw. sind heute im Bereich PKW leistungsfähigere Geräte erforderlich.

    Des Weiteren gibt es verstärkt Einsätze im Bereich Bus und LKW und auch dort sind leistungsfähigere Geräte erforderlich.<


    2.

    >Ihr Schneidgerät S 90, Teile-Nr. 012.951.8 ist allerdings noch mit Drehgriff und Totmanschaltung, aber ohne Nullstellungszwang.

    In einem Schreiben der Unfallkasse Hannover vom August 1985 und des Württembergischen Unfallversicherungsverbands vom Januar 1986 heißt es:

    Diese Geräte können bis 01.07.1988 weiterhin eingesetzt werden, wenn die Bedienenden in regelmäßigen Zeitabständen hinsichtlich der Besonderheiten dieses Gerätetyps unterwiesen werden, d. h. nach 01.07.1988 nicht mehr.<


    Damit wäre das Gerät für mich raus.

  6. #6
    FunkyBOS Gast
    Nabend

    Also, dann verstehe ich auch, warum der Gerätesatz so "günstig" sein soll. Man muss dazu sagen, dass der Satz vom THW kommt. Der Gerätsatz sieht zwar noch top aus, aber nach den ganzen Antworten, denke ich das dieser Gerätesatz nicht sinnvoll ist. Wir hatten das Gerät schon in der Vorführung. Haben damit einen alten Opel zerlegt. Ich deute daraus, dass wir damit also keinen neuen Mercedes bzw. allgemein PKW zerlegen können / dürfen.

    Die Kommune fand es selbst für notwendig ggf. einen zweiten Rettungssatz anzuschaffen, da der nächste aus der Stadt (zirka 20 KM) im Bedrfsfall kommt. Die Kommune hat aber nur ein Budget bis 2000 Euro zur Verfügung gestellt. Da kommt ein neuer Gerätesatz wohl nicht in frage.

    Denn das neue HLF für die Nachbarwehr hat den Etat doch sehr stark belastet.

  7. #7
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    68
    Meiner Meinung nach ist ein zweiter Hilfeleistungssatz sinnvoll. So wird bei uns z.b. bei jeder TH-VU p.klemm jeweils ein zweiter Rüstsatz automatisch per AOO durch die Leitstelle mitalamiert. Meines Erachtens sinnvoll da immer mal Probleme mit der Schere auftreten können und man so die eine größere Sicherheit mit einer zweiten Schere in der Rückhand hat, egal ob die jetzt benötigt wird oder nicht. Bei solchen Einsätzen geht es schließlich um Menschenleben.

    Zum Thema Zylinder und Zubehör:
    Ein Rüstsatz ohne Zubehör ist wie essen ohne Messer und Gabel ;) man benötigt einfach das Zubehör, ohne das bringt einem die beste Schere nix.
    Übrigens Holmatro hat sich bei uns gut bewehrt ;) (keine Werbung, einfache Feststellung)

    mfg DaBob

  8. #8
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    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    Sobald sich eine VU mit einer eingeklemmten Person in unserem Einsatzgebiet ergibt, wird die kanpp 9 Kilometer entfernte Nachbarwehr angefordert, die dann ihr HLF mit Gerätesatz zur Einsatzstelle bringt.
    Der eigentliche Rettungssatz (Schere/Spreizer) ist so ziemlich das letzte, was benötigt wird. Vorher könnt ihr als ersteintreffende Wehr schon mal einiges machen, schau dir mal das hier an: http://www.ff-steinbach.de/VU.html und http://www.ff-steinbach.de/TH07.html

  9. #9
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    216
    Hallo,
    auch wir sind eine kleine Wehr mit einem kleinen "Satz"....;-()
    Unsere Erfahrung, in den letzten VU's ist wie folgt:
    "Nachalamierung des nächsten gr. Satzes"!!
    Sollten wir nochmals einen mittleren NEUEN PKw (C-Klasse, 5'erBMW etc) haben,
    können wir schon mal mit Glasmanagment, Türen entfernen etc. anfangen.
    Aber eine C-Säule o.ä. könnt Ihr in 20min. nicht schaffen !!
    Das ist mittlerweile vergebliche Liebesmühe.
    Wir werden unseren Satz aber nicht abgeben,
    da wir im Umkreis von 8 Km zwei gr. Sätze haben.
    Die Aussagen die bis jetzt getroffen wurden, sind diesbezüglich einheitlich.
    Macht Euere Kommune klar das ein kleiner, veralterter Satz nicht hilfreich geschweige sinnvoll ist. Entweder richtig, mit allem was dazugehört (Glasm., Unterbausysteme, Rettungszyl. etc), oder kar nicht.
    Grüße J.

  10. #10
    Registriert seit
    28.09.2005
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    125
    Hmm,
    Macht Euere Kommune klar das ein kleiner, veralterter Satz nicht hilfreich geschweige sinnvoll ist. Entweder richtig, mit allem was dazugehört (Glasm., Unterbausysteme, Rettungszyl. etc),oder kar nicht.
    Alles oder nichts kann ich nicht nachvollziehen.

    Ich denke, dass Jede Wehr, die Erstmaßnahmen beim Verkehrsunfall einleiten können sollte, auch wenn sie keinen hydraulischen Rettungssatz hat. Dazu gehört:
    Verhinderung von Folgeunfällen
    Sichtung und Rückmeldung (Bestätigung der Alamierungslage ggfl Korrektur, Präzisierung Zahl / Schwere der Verletzten, sonstige Erfordernisse)
    Sicherstellung des Brandschutzes (z.B. Pulverlöscher + Schnellangriff) mit einem Team
    Kontaktaufnahme mit Opfern, ERste Hilfe
    erste Sicherung des Unfallfahrzeuges, falls notwendig (z.B. Abrutschen...)
    Abklemmen der Batterie
    Einleitung der technischen Rettung (Glasmanagement, Unterbau)
    Schaffung einer Versorgungsöffnung
    Einweisen der weiteren Kräfte
    Je nach Wetterlage Ausleuchten
    Unterstützung des Rettungsdienstes

    Ich denke, wenn man diese Maßnahmen gut und konsequent ausführt, erreicht man schon eine ganze Menge, die nächsteintreffende Wehr kann sofort ohne Verzögerung mit entsprechenden Befreiungsmaßnahmen (je nach Maßgabe des Notarztes) beginnen.

    Material für diese Aufgaben sollte dabei sein.
    Haribo macht Markus froh!

  11. #11
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    265
    was hat der alte Satz für Folgekosten? Tüv? neue Schläuche oder so??
    am Ende kostet das bald mehr als was neueres.

  12. #12
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    Zitat Zitat von DaBob Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach ist ein zweiter Hilfeleistungssatz sinnvoll. So wird bei uns z.b. bei jeder TH-VU p.klemm jeweils ein zweiter Rüstsatz automatisch per AOO durch die Leitstelle mitalamiert.
    Dann sollte aber sichergestellt sein, dass der zweite Satz leistungsmäßig den ersten auch ersetzen kann, das ist bei gebrauchten S90 und SP30 realistischerweise nicht gegeben. Idealerweise sind beide Sätze auch noch vom gleichen System/Hersteller, so dass man auch die Geräte untereinander tauschen kann oder am zweiten Aggregat bsp. die Zylinder betreiben kann.

    Wenn der Satz wirklich nur als Redundanz an die Einsatzstelle kommen soll, man also auf Zubehör verzichtet, dann muss auch sichergestellt sein, dass diese Einheit, sofern sie als erste an eine Einsatzstelle kommt, diesen Satz auch so lange stehen lässt, bis Unterbaumaterial etc. da sind.

    Jetzt horche mal jeder in sich, ob das praktikabel ist und in einer realen Einsatzsituation gemacht werden würde. ;)
    Von daher gehört für mich zu jedem hydr. Rettungsgerät, sofern es auch nur ansatzweise bei VU eingesetzt werden soll oder kann, eine Grundausstattung an Zubehör. Bzw. erst gehört das Zubehör beschafft, dann kann die Einheit nämlich auch ohne hydr. Rettungsgerät erste sinnvolle Maßnahmen einleiten.

  13. #13
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    216
    Zitat Zitat von MarkusB Beitrag anzeigen
    Hmm, Alles oder nichts kann ich nicht nachvollziehen.

    .....................
    Verhinderung von Folgeunfällen
    Sichtung und Rückmeldung (Bestätigung der Alamierungslage ggfl Korrektur, Präzisierung Zahl / Schwere der Verletzten, sonstige Erfordernisse)
    Sicherstellung des Brandschutzes (z.B. Pulverlöscher + Schnellangriff) mit einem Team
    Kontaktaufnahme mit Opfern, ERste Hilfe
    erste Sicherung des Unfallfahrzeuges, falls notwendig (z.B. Abrutschen...)
    Abklemmen der Batterie
    Einleitung der technischen Rettung (Glasmanagement, Unterbau)
    Schaffung einer Versorgungsöffnung
    Einweisen der weiteren Kräfte
    Je nach Wetterlage Ausleuchten
    Unterstützung des Rettungsdienstes...................
    Es ist das was wir machen..........Vorbereiten/Sichern, nur dafür benötigt man halt das, was man Zubehör bzw. "alles" nennt....;-).
    Grüße und ein gute Nacht...........J.

  14. #14
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    2.942
    Wenn solche Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt werden, bitte mit der Rettungssatz-Wehr absprechen bzw. gemeinsam ausbilden. Gerade den Unterbau. Es soll Wehren geben, die konsequent selber unterbauen wollen, warum auch immer. Ich hab da nicht wirklich Verständnis für, aber lieber im Vorfeld genaue Absprachen treffen, als hinterher im Einsatz blöd dazustehen (bzw. blöd hingestellt zu werden).

  15. #15
    Registriert seit
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    Beiträge
    216
    Hallo,
    vielleicht hilft diese kleine Video/Sendung, als Entscheidungshilfe.

    http://www.automagazin.tv/archiv/200...1_auswahl.html

    Grüße J.
    PS. Ein Unterbau/Sichern mit normalen Rüsthölzern kann nie verkehrt sein, solange es die noraltischen Punkt betreffen sind.

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