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Thema: Technische Hilfeleistung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    15.01.2007
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    83
    Moin moin,

    ich komme gerade frisch vom TH Lehrgang und kann nur sagen das ein Rettungszylinder auf jeden Fall sinnvolle ist und deutliche Erleichterung bringt, es aber auch ohne geht.

    Ich hab eben mal google nach "Weber S 90" befragt und bin auf folgenden Link gestoßen:

    http://www.weber.de/html_dt/forum_thema.php?Themaid=34


    Dort gibt es für mich 2 zentrale Aussagen:


    1.
    > Sie werden aber in Zukunft mit diesem ca. 25 Jahre alten Gerät immer mehr Probleme bekommen, da dieses Gerät nicht immer den heutigen Anforderungen entspricht.

    In Bezug auf neue Fahrzeuggenerationen, neue Fahrzeugtechnologie, Sicherheitsfahrgastzelle - Verstärkung der Fahrgastzelle, Seitenaufprallschutz - Materialzugfestigkeit bis zu 1900 N/mm², größere Schweller, Gurtstraffer usw. sind heute im Bereich PKW leistungsfähigere Geräte erforderlich.

    Des Weiteren gibt es verstärkt Einsätze im Bereich Bus und LKW und auch dort sind leistungsfähigere Geräte erforderlich.<


    2.

    >Ihr Schneidgerät S 90, Teile-Nr. 012.951.8 ist allerdings noch mit Drehgriff und Totmanschaltung, aber ohne Nullstellungszwang.

    In einem Schreiben der Unfallkasse Hannover vom August 1985 und des Württembergischen Unfallversicherungsverbands vom Januar 1986 heißt es:

    Diese Geräte können bis 01.07.1988 weiterhin eingesetzt werden, wenn die Bedienenden in regelmäßigen Zeitabständen hinsichtlich der Besonderheiten dieses Gerätetyps unterwiesen werden, d. h. nach 01.07.1988 nicht mehr.<


    Damit wäre das Gerät für mich raus.

  2. #2
    FunkyBOS Gast
    Nabend

    Also, dann verstehe ich auch, warum der Gerätesatz so "günstig" sein soll. Man muss dazu sagen, dass der Satz vom THW kommt. Der Gerätsatz sieht zwar noch top aus, aber nach den ganzen Antworten, denke ich das dieser Gerätesatz nicht sinnvoll ist. Wir hatten das Gerät schon in der Vorführung. Haben damit einen alten Opel zerlegt. Ich deute daraus, dass wir damit also keinen neuen Mercedes bzw. allgemein PKW zerlegen können / dürfen.

    Die Kommune fand es selbst für notwendig ggf. einen zweiten Rettungssatz anzuschaffen, da der nächste aus der Stadt (zirka 20 KM) im Bedrfsfall kommt. Die Kommune hat aber nur ein Budget bis 2000 Euro zur Verfügung gestellt. Da kommt ein neuer Gerätesatz wohl nicht in frage.

    Denn das neue HLF für die Nachbarwehr hat den Etat doch sehr stark belastet.

  3. #3
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    08.05.2007
    Beiträge
    68
    Meiner Meinung nach ist ein zweiter Hilfeleistungssatz sinnvoll. So wird bei uns z.b. bei jeder TH-VU p.klemm jeweils ein zweiter Rüstsatz automatisch per AOO durch die Leitstelle mitalamiert. Meines Erachtens sinnvoll da immer mal Probleme mit der Schere auftreten können und man so die eine größere Sicherheit mit einer zweiten Schere in der Rückhand hat, egal ob die jetzt benötigt wird oder nicht. Bei solchen Einsätzen geht es schließlich um Menschenleben.

    Zum Thema Zylinder und Zubehör:
    Ein Rüstsatz ohne Zubehör ist wie essen ohne Messer und Gabel ;) man benötigt einfach das Zubehör, ohne das bringt einem die beste Schere nix.
    Übrigens Holmatro hat sich bei uns gut bewehrt ;) (keine Werbung, einfache Feststellung)

    mfg DaBob

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von DaBob Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach ist ein zweiter Hilfeleistungssatz sinnvoll. So wird bei uns z.b. bei jeder TH-VU p.klemm jeweils ein zweiter Rüstsatz automatisch per AOO durch die Leitstelle mitalamiert.
    Dann sollte aber sichergestellt sein, dass der zweite Satz leistungsmäßig den ersten auch ersetzen kann, das ist bei gebrauchten S90 und SP30 realistischerweise nicht gegeben. Idealerweise sind beide Sätze auch noch vom gleichen System/Hersteller, so dass man auch die Geräte untereinander tauschen kann oder am zweiten Aggregat bsp. die Zylinder betreiben kann.

    Wenn der Satz wirklich nur als Redundanz an die Einsatzstelle kommen soll, man also auf Zubehör verzichtet, dann muss auch sichergestellt sein, dass diese Einheit, sofern sie als erste an eine Einsatzstelle kommt, diesen Satz auch so lange stehen lässt, bis Unterbaumaterial etc. da sind.

    Jetzt horche mal jeder in sich, ob das praktikabel ist und in einer realen Einsatzsituation gemacht werden würde. ;)
    Von daher gehört für mich zu jedem hydr. Rettungsgerät, sofern es auch nur ansatzweise bei VU eingesetzt werden soll oder kann, eine Grundausstattung an Zubehör. Bzw. erst gehört das Zubehör beschafft, dann kann die Einheit nämlich auch ohne hydr. Rettungsgerät erste sinnvolle Maßnahmen einleiten.

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