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Thema: Freistellung für Feuerwehrlehrgänge von der Arbeit

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  1. #1
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    Zitat Zitat von florian M. Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wie sieht es rechtlich mit der Freistellung für Feuerwehrlehrgänge z.B. Gruppenführer aus.
    Ich hab mal was gehört, das man alle 2 Jahre 10 Tage Bildungsurlaub bekommen würde. Fallen Feuerwehrlehrgänge auch darunter?
    Wer kann was zu sagen, bzw Gesetzespassagen posten?


    Gruß
    Florian


    Es gibt genug Beiträge dafür...


    Einfach mal die Suchfunktion nutzen.....



    http://funkmeldesystem.de/foren/show...t=Freistellung

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  2. #2
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    frag doch mal deine Personalabteilung......und die Antwort wäre mit Sicherheit die richtige.
    Das bezweifel ich... Gerade weil in RLP der ÖD-Bereich untereinander keine Lohnausfälle ersetzen muss, sehen es einige Personalabteilungen bzw. -leiter ungern, wenn man die Rechtslage in Anspruch nimmt.

    Zitat Zitat von Holger2784 Beitrag anzeigen
    Es gibt genug Beiträge dafür...
    Einfach mal die Suchfunktion nutzen.....
    Zumindest die von dir verlinkten Threads passen so ziemlich gar nicht zur hier gestellten Frage.

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