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Thema: Freistellung für Feuerwehrlehrgänge von der Arbeit

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  1. #1
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    NRW: §12 (2) FSHG

    (2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile
    im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen,
    Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung
    der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits-
    oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen
    Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen
    fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern
    werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen,
    Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den
    Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.
    So die Theorie. Bildungsurlaub ist insofern problematisch, als dass ich nicht sicher bin, ob FW-Lehrgänge überhaupt als solcher zählen. Außerdem werden dem AG die Lohnfortzahlungen dann nicht ersetzt.

  2. #2
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    bei vielen regelt sowas auch der Tarifvertrag nochmal speziell. ja klar nicht bei jeder kleinen Firma.
    ich wußte das auch nicht bis mir unser Personalbüro sagte,ich werde für alles frei gestellt,jede Übung,Lehrgang,Sitzung ,klar Einsatz , einfach jeden Termin der Feuerwehr.
    Lohn läuft weiter incl. aller Zulagen(Schicht,Nacht,Sonn,Feier ...) .

    also einfahc mal nachfragen. kostet ja nix

  3. #3
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    Also ich arbeite bei ner Sparkasse. Das ist ja öffentlicher Dienst. Demnach sollte es hiermit keine Probleme geben oder was meint ihr?

    Gruß
    Florian

  4. #4
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    genau die haben mit Sicherheit einen Tarifvertrag und bekommen auch nix von der Gemeinde erstattet.

  5. #5
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    Zitat Zitat von florian M. Beitrag anzeigen
    Also ich arbeite bei ner Sparkasse. Das ist ja öffentlicher Dienst. Demnach sollte es hiermit keine Probleme geben oder was meint ihr?

    Gruß
    Florian
    Da würde ich mich nicht zwangsläufig drauf verlassen. Im öD muss der Arbeitgeber Dich nur freistellen, wenn er auf Dich verzichten kann. Hast Du eine Funktion inne, die außer Dir keiner oder nur ganz wenige machen, kannst Du schon Probleme bekommen. Wobei, wenn es hart auf hart kommt, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass es außer Dir keine anderen gibt!

  6. #6
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    welchem Bundesland kommst Du ?
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

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