Zitat Zitat von florian M. Beitrag anzeigen
Hallo,

wie sieht es rechtlich mit der Freistellung für Feuerwehrlehrgänge z.B. Gruppenführer aus.
Ich hab mal was gehört, das man alle 2 Jahre 10 Tage Bildungsurlaub bekommen würde. Fallen Feuerwehrlehrgänge auch darunter?
Wer kann was zu sagen, bzw Gesetzespassagen posten?


Gruß
Florian
1. Guck mal in Euer Brandschutzgesetz. Oder frag doch mal bei Eurem Kreisverband nach. Dafür sind die Lamettaträger nämlich da

2. Für Bildungsurlaub muss der Lehrgang anerkannt sein und in Deinem Bundesland muss es ein Bildungsurlaubsgesetz geben. Für den GF-Lehrgang wirst Du alles nötige bei der LFS erfahren.