Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
Der Fall ist aufgeklärt.
Sowohl Gleichstellungsbeauftragte als auch Staatsanwalt sehen keinen Handlungsbedarf.
Und was ist jetzt daran aufgeklärt, außer das 2 Personen keinen Handlungsbedarf sehen, wovon eine im Rechtssystem so ziemlich gar nix zu sagen hat, und die andere eine Schwelle zum Handlungszwang hat, wo unterhalb durchaus noch Platz für weitere Verfolgung des jeweiligen Falles ist?