Und was ist jetzt daran aufgeklärt, außer das 2 Personen keinen Handlungsbedarf sehen, wovon eine im Rechtssystem so ziemlich gar nix zu sagen hat, und die andere eine Schwelle zum Handlungszwang hat, wo unterhalb durchaus noch Platz für weitere Verfolgung des jeweiligen Falles ist?
Sehe ich wie Überhose und meinte ich mit dem was ich sagte auch.
Eine Gleichstellungsbeauftragte, die in einem solchen Fall keinen Handlungsbedarf sieht, ist eigentlich nicht tragbar. Genauso, wie ein Zugführer, der solche Handlungen auch noch "anordnet" und ein StBM, der das Opfer zum Täter macht. Von dem Bürgermeister will ich gar nicht mal anfangen, denn dem seine Äußerungen in Presse und Medien sprechen ja nunmal für sich ...
Geändert von Anton (03.06.2008 um 14:27 Uhr)
[QUOTE=Anton;302678]Sehe ich wie Überhose und meinte ich mit dem was ich sagte auch.
Ich schließe mich an!
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