Nun lacht mich nich aus .. aber bei den "Allestestern" lief gestern ein Bericht über Defekte ware etc.

Also bei Nichtgefallen hat man kein recht auf umtausch etc.
Aber bei Defekt des Stiefels was ja mit der nicht vorhandenen Schutzwirkung meiner meinung ein "defekt" ist, hat man ein halbes Jahr das recht auf seiner seite, also man muss dem verkäufer nichts beweisen.