Soweit ich weiß, ist die G26.3 eine medizinischen Vorsorgeuntersuchung, die lediglich die medizinischen Einsatztauglichkeit und Atemschutz abdeckt und ab und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie hat mit einer tatsächlichen Einsatzfähigkeit in einer konkreten Situation ersteinmal gar nix zu tun außer der Tatsache, dass ein Arzt bescheinigt hatm, dass unter den gegebenen Umständen grundsätzlich nix gegen Arbeiten unter Atemschutz von Versicherungsseite spricht.
Wenn ein Brillenträger jetzt seine Brille im Einsatzfall nicht dabei hat, darf er - dem gesunden Menschenverstand und sehr wahrscheinlich auch irgendeiner Dienstvorschrift nach - nicht einsatztauglich, obwohl er ja eine gültige G26.3-Untersuchung hinter sich gebracht hat.

Ich stelle mir das ähnlich wie beim Führerschein und einem Beinbruch vor: Nur weil jemand aufgrund eines Unterschnekelgipses kein Autofahren kann, erlischt nicht der Führerschein. Trotzdem darf er nicht Auto fahren.

Gruß, Mr. Blaulicht