Klar kann er rein gehen passiert ihn was wird der Einsatzleiter ganz schön was aufm Sack bekommen und die Versicherung wird wohl wie immer mal wieder nicht zahlen :D
Klar kann er rein gehen passiert ihn was wird der Einsatzleiter ganz schön was aufm Sack bekommen und die Versicherung wird wohl wie immer mal wieder nicht zahlen :D
Nach FwDV 7 ist der AGT definitiv körperlich nicht einsatzfähig.
Die Einsatzfähigkeit richtig sich nach der G26.3 und diese ist bei einem Brillenträger ohne Maskenbrille (sofern ein Wert überschritten) nicht mehr gegeben.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Nein tut es nicht. Die G.26 wurde für einen bestimmten Zeitbereich erfolgreich abgelegt, mit der Auflage Maskenbrille. Sie dient als Vorsorgeuntersuchung, ob die Tätigkeit unter Atemschutz die Gesundheit des Feuerwehrmannes gefährden kann und ist nur ein Teil der Erfordernisse um dann auch tatsächlich im Atemschutz eingesetzt werden zu können.
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Eins meiner Lieblingsthemen... !
Mir ist kein einziger AGT-Unfall bekannt, dessen Ursache in der Fehlsichtigkeit des FM lag.
Nullsicht bleibt Nullsicht; ob nun mit oder ohne Brille.
Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Da magst du recht haben, Nullsicht im IA bleibt Nullsicht
aber du hast ja nicht zwangsläufig Nullsicht wenn du unter Atemschutz unterwegs bist.
Und ich seh auch kein großes Problem dass wenn Maskenbrille aus irgend einem Grund grad ned einsatzklar bzw keine Kontaktlinsen drinnen dann halt auch kein Atemschutz.
Bin da doch der Meinung mich nicht selber gefährden zu müssen.
Autofahren darf man ja auch ned ohne Brille wenn man zu schlecht sieht.
Grüße
Matthias
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Ich denke es kommt auf die Zahl der Dioptrien an. Bei extremer Fehlsichtigkeit sollte es gar keine G26 geben. Wer also so kurzsichtig ist, dass er sich schon beim Absitzen auf die Nase legt, sollte den Maiskolben anderen überlassen. Aber wenn Du einfach nur ´ne Lesebrille benötigst...?
Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...
Also wenn ich nur ne Lesebrille benötige sehe ich keinen Sinn für eine Maskenbrille, auf der anderen Seite sehe ich keinen Grund warum ich jemanden die G26.3 verwehren soll der körperlich fit ist und "nur" schlecht sieht.
Dann bräuchte man ja sowas wie eine Maskenbrille gar nicht.
Ich hab zum Beispiel tagsüber eigentlich immer Kontaktlinsen drinnen, nachts halt nicht, dafür hab ich dann eine Maske mit Brille und wenn die halt aus irgendeinem Grund ned da ist (Prüfung oder noch ned fertig vom letzen Einsatz) dann kann ich halt ned AGT machen bei dem Einsatz.
Genausogut könnt ich alle Brillenträger von der FF ausschliesen weil die könnt ja kaputtgehen und somit ist der FM gefährdet...
Edit: Das Beispiel vom Blauem Licht triffts ganz gut :)
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Möööööp! Du kennst die GUV noch nicht so lange. oder?
Die GUV zahlt prinzipiell erstmal nie! Erst wenn man denen "Feuer unter den Hintern" macht und "zärtlich drauf hinweist" dass "sie wohl was vergessen haben" (die Zahlung nämlich), dann beginnen sie mit der Prüfung, ob sie sich nicht doch irgendwie drücken können. Erst wenn diese Prüfung ergibt, dass keine Ausflucht bleibt zahlen die GUV....
Ablauf bei einer Sehhilfe, die nachweislich im Einsatz zerstört wird (nicht unter AGT):
- Stellen des Antrages auf Zahlung der Ersatzbrille
- 6 Monate warten mit regelmäßiger (alle 3 Wochen) Nachfrage "was denn nun mit der Zahlung ist"
- Schreiben "bitte senden Sie uns die Originalrechnung der alten, vor 6 Jahren gekauften, Brille
- Einreichen der Kopie mit Originalvorlage direkt bei der GUV-Geschäftsstelle (man kann ja mal etwas Fahrkosten auf sich nehmen, wenn man eine neue Brille braucht..)
- weitere 2 Wochen warten
- "Sehr geehrter Herr, wir lehnen wir den Kostenersatz ab, da sie bereits eine Ersatz-Brille gekauft haben"
- "Habt ihr Lack gesoffen? Wie soll ich denn 6 1/2 Monate ohne Brille Autofahren?" "Ich bin übrigens bei der XXXX Rechtschutzversichert..."
- Warum sagen Sie nicht gleich, dass Sie die Originalrechnung der neuen Brille einreichen wollen? Incl. Auslagenersatz für Fahrtkosten, Brief-/Porto usw überweisen wir Ihnen xxx,xx Euro
- nach 2 Wochen (also Gesamt /Monaten(!)) ist dann endlich das Geld da....
Das übrigens die Kurzfassung......
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Soweit ich weiß, ist die G26.3 eine medizinischen Vorsorgeuntersuchung, die lediglich die medizinischen Einsatztauglichkeit und Atemschutz abdeckt und ab und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie hat mit einer tatsächlichen Einsatzfähigkeit in einer konkreten Situation ersteinmal gar nix zu tun außer der Tatsache, dass ein Arzt bescheinigt hatm, dass unter den gegebenen Umständen grundsätzlich nix gegen Arbeiten unter Atemschutz von Versicherungsseite spricht.
Wenn ein Brillenträger jetzt seine Brille im Einsatzfall nicht dabei hat, darf er - dem gesunden Menschenverstand und sehr wahrscheinlich auch irgendeiner Dienstvorschrift nach - nicht einsatztauglich, obwohl er ja eine gültige G26.3-Untersuchung hinter sich gebracht hat.
Ich stelle mir das ähnlich wie beim Führerschein und einem Beinbruch vor: Nur weil jemand aufgrund eines Unterschnekelgipses kein Autofahren kann, erlischt nicht der Führerschein. Trotzdem darf er nicht Auto fahren.
Gruß, Mr. Blaulicht
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