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Thema: G26.3 bei Verzicht auf Maskenbrille

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Grisuchris Beitrag anzeigen
    Das mit der Versicherung wird auch nicht richtiger je öfter man es schreibt. Die zahlt erstmal immer, kann aber unter bestimmten Umständen bei groben Verstößen das Geld vom Verantwortlichen zurückholen.
    Möööööp! Du kennst die GUV noch nicht so lange. oder?
    Die GUV zahlt prinzipiell erstmal nie! Erst wenn man denen "Feuer unter den Hintern" macht und "zärtlich drauf hinweist" dass "sie wohl was vergessen haben" (die Zahlung nämlich), dann beginnen sie mit der Prüfung, ob sie sich nicht doch irgendwie drücken können. Erst wenn diese Prüfung ergibt, dass keine Ausflucht bleibt zahlen die GUV....
    Ablauf bei einer Sehhilfe, die nachweislich im Einsatz zerstört wird (nicht unter AGT):
    - Stellen des Antrages auf Zahlung der Ersatzbrille
    - 6 Monate warten mit regelmäßiger (alle 3 Wochen) Nachfrage "was denn nun mit der Zahlung ist"
    - Schreiben "bitte senden Sie uns die Originalrechnung der alten, vor 6 Jahren gekauften, Brille
    - Einreichen der Kopie mit Originalvorlage direkt bei der GUV-Geschäftsstelle (man kann ja mal etwas Fahrkosten auf sich nehmen, wenn man eine neue Brille braucht..)
    - weitere 2 Wochen warten
    - "Sehr geehrter Herr, wir lehnen wir den Kostenersatz ab, da sie bereits eine Ersatz-Brille gekauft haben"
    - "Habt ihr Lack gesoffen? Wie soll ich denn 6 1/2 Monate ohne Brille Autofahren?" "Ich bin übrigens bei der XXXX Rechtschutzversichert..."
    - Warum sagen Sie nicht gleich, dass Sie die Originalrechnung der neuen Brille einreichen wollen? Incl. Auslagenersatz für Fahrtkosten, Brief-/Porto usw überweisen wir Ihnen xxx,xx Euro
    - nach 2 Wochen (also Gesamt /Monaten(!)) ist dann endlich das Geld da....

    Das übrigens die Kurzfassung......
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Soweit ich weiß, ist die G26.3 eine medizinischen Vorsorgeuntersuchung, die lediglich die medizinischen Einsatztauglichkeit und Atemschutz abdeckt und ab und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.
    Sie hat mit einer tatsächlichen Einsatzfähigkeit in einer konkreten Situation ersteinmal gar nix zu tun außer der Tatsache, dass ein Arzt bescheinigt hatm, dass unter den gegebenen Umständen grundsätzlich nix gegen Arbeiten unter Atemschutz von Versicherungsseite spricht.
    Wenn ein Brillenträger jetzt seine Brille im Einsatzfall nicht dabei hat, darf er - dem gesunden Menschenverstand und sehr wahrscheinlich auch irgendeiner Dienstvorschrift nach - nicht einsatztauglich, obwohl er ja eine gültige G26.3-Untersuchung hinter sich gebracht hat.

    Ich stelle mir das ähnlich wie beim Führerschein und einem Beinbruch vor: Nur weil jemand aufgrund eines Unterschnekelgipses kein Autofahren kann, erlischt nicht der Führerschein. Trotzdem darf er nicht Auto fahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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