die G26.3 ist natürlich gültig, nur reingehen darf er trotzdem nicht, da er die geforderte Sehhilfe nicht hat, die als Auflage vom Arzt für die Tätigkeit unter Atemschutz angegeben wurde.
Selbständig entscheiden, dass es trotzdem geht, geht nicht, sonst könnte man sich die Untersuchung gleich sparen, aber das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen. Außerdem muss er dann schon froh sein, wenn er keinen Unfall auf dem Weg zum Gerätehaus baut...
Geändert von Grisuchris (03.05.2008 um 12:12 Uhr)
Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...