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Geändert von überhose (26.07.2008 um 17:06 Uhr)
die G26.3 ist natürlich gültig, nur reingehen darf er trotzdem nicht, da er die geforderte Sehhilfe nicht hat, die als Auflage vom Arzt für die Tätigkeit unter Atemschutz angegeben wurde.
Selbständig entscheiden, dass es trotzdem geht, geht nicht, sonst könnte man sich die Untersuchung gleich sparen, aber das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen. Außerdem muss er dann schon froh sein, wenn er keinen Unfall auf dem Weg zum Gerätehaus baut...
Geändert von Grisuchris (03.05.2008 um 12:12 Uhr)
Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...
Klar kann er rein gehen passiert ihn was wird der Einsatzleiter ganz schön was aufm Sack bekommen und die Versicherung wird wohl wie immer mal wieder nicht zahlen :D
Nach FwDV 7 ist der AGT definitiv körperlich nicht einsatzfähig.
Die Einsatzfähigkeit richtig sich nach der G26.3 und diese ist bei einem Brillenträger ohne Maskenbrille (sofern ein Wert überschritten) nicht mehr gegeben.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Nein tut es nicht. Die G.26 wurde für einen bestimmten Zeitbereich erfolgreich abgelegt, mit der Auflage Maskenbrille. Sie dient als Vorsorgeuntersuchung, ob die Tätigkeit unter Atemschutz die Gesundheit des Feuerwehrmannes gefährden kann und ist nur ein Teil der Erfordernisse um dann auch tatsächlich im Atemschutz eingesetzt werden zu können.
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Eins meiner Lieblingsthemen... !
Mir ist kein einziger AGT-Unfall bekannt, dessen Ursache in der Fehlsichtigkeit des FM lag.
Nullsicht bleibt Nullsicht; ob nun mit oder ohne Brille.
Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...
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