Nein tut es nicht. Die G.26 wurde für einen bestimmten Zeitbereich erfolgreich abgelegt, mit der Auflage Maskenbrille. Sie dient als Vorsorgeuntersuchung, ob die Tätigkeit unter Atemschutz die Gesundheit des Feuerwehrmannes gefährden kann und ist nur ein Teil der Erfordernisse um dann auch tatsächlich im Atemschutz eingesetzt werden zu können.