Zitat Zitat von Grisuchris Beitrag anzeigen
Das mit der Versicherung wird auch nicht richtiger je öfter man es schreibt. Die zahlt erstmal immer, kann aber unter bestimmten Umständen bei groben Verstößen das Geld vom Verantwortlichen zurückholen.
Möööööp! Du kennst die GUV noch nicht so lange. oder?
Die GUV zahlt prinzipiell erstmal nie! Erst wenn man denen "Feuer unter den Hintern" macht und "zärtlich drauf hinweist" dass "sie wohl was vergessen haben" (die Zahlung nämlich), dann beginnen sie mit der Prüfung, ob sie sich nicht doch irgendwie drücken können. Erst wenn diese Prüfung ergibt, dass keine Ausflucht bleibt zahlen die GUV....
Ablauf bei einer Sehhilfe, die nachweislich im Einsatz zerstört wird (nicht unter AGT):
- Stellen des Antrages auf Zahlung der Ersatzbrille
- 6 Monate warten mit regelmäßiger (alle 3 Wochen) Nachfrage "was denn nun mit der Zahlung ist"
- Schreiben "bitte senden Sie uns die Originalrechnung der alten, vor 6 Jahren gekauften, Brille
- Einreichen der Kopie mit Originalvorlage direkt bei der GUV-Geschäftsstelle (man kann ja mal etwas Fahrkosten auf sich nehmen, wenn man eine neue Brille braucht..)
- weitere 2 Wochen warten
- "Sehr geehrter Herr, wir lehnen wir den Kostenersatz ab, da sie bereits eine Ersatz-Brille gekauft haben"
- "Habt ihr Lack gesoffen? Wie soll ich denn 6 1/2 Monate ohne Brille Autofahren?" "Ich bin übrigens bei der XXXX Rechtschutzversichert..."
- Warum sagen Sie nicht gleich, dass Sie die Originalrechnung der neuen Brille einreichen wollen? Incl. Auslagenersatz für Fahrtkosten, Brief-/Porto usw überweisen wir Ihnen xxx,xx Euro
- nach 2 Wochen (also Gesamt /Monaten(!)) ist dann endlich das Geld da....

Das übrigens die Kurzfassung......