1. Der Arzt braucht ja der Personalabteilung keine Erkrankungen mitteilen, es reicht ja und das darf bzw muß er auch, wenn derjenige falsche Angaben bei der Untersuchung gemacht hat.
2. Ist die Aufhebung des Beamtenverhältnisses kein Problem, da hier eine arglistige Täuschung stattgefunden hat, was wiederrum zur Folge hat, daß der Verwaltungsakt sprich die Verbeamtung hinfällig ist.