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Thema: Fragen: 3 Jährige Ausbildung BF Düsseldorf

  1. #16
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    Also ich kenne die Regelung daß man keine Brille haben darf bei der Einstellung von unserer BF auch.
    Nur frage ich mich, was machen die mit ihren Mitarbeitern wenn diese, sagen wir mal nach 5 Jahren Dienst, auf einmal ne Brille brauchen? Soll ja auch Augen geben die mit der Zeit schlechter werden. Werden die dann gekündigt? ;-))
    Also ich sehe genügend Löschknechte die ne Brille haben, was soll das ganze also bei der Einstellung? Es gibt Brillen die sind bruchfest, biegsam, da kann man fast mit nem Auto drüber fahren und die gehen nicht kaputt.

    Für mich ist das nur ein Grund vorher schonmal auszusieben.

  2. #17
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Nur frage ich mich, was machen die mit ihren Mitarbeitern wenn diese, sagen wir mal nach 5 Jahren Dienst, auf einmal ne Brille brauchen? Soll ja auch Augen geben die mit der Zeit schlechter werden. Werden die dann gekündigt? ;-))
    Ne die kann man ja nicht mehr kündigen, deswegen wollen die erstmal gesunde Leute.
    Deswegen hast mit Übergewicht bei der Einstellung auch keine Chance.
    Wo liegt denn euer Problem .. verklagt die Kommunen weil ihr euch diskriminiert fühlt.
    Die können euch auch aussieben, wenn ihr 5 graue Haare zuviel habt, sofern sie wollen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #18
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    ...deswegen wollen die erstmal gesunde Leute.
    Soweit ich weiß, gilt jemand mit einem durch eine Brille oder Kontaktlinsen korrigierten Sehfehler als genauso gesund wie ein normal sehender Mensch. Das einzige, was zur Auflage gemacht werden kann, ist das Benutzen der Sehhilfe und evtl. das Mitführen einer Ersatzbrille.
    Aber vielleicht passen Brillenträger nicht in das Bild, was manche Feuerwehren von sich selbst haben.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #19
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ne die kann man ja nicht mehr kündigen, deswegen wollen die erstmal gesunde Leute.
    Deswegen hast mit Übergewicht bei der Einstellung auch keine Chance.
    Wo liegt denn euer Problem .. verklagt die Kommunen weil ihr euch diskriminiert fühlt.
    Die können euch auch aussieben, wenn ihr 5 graue Haare zuviel habt, sofern sie wollen.

    Sag ich ja, ein Grund mehr zum Aussieben.

    Wer erdet denn hier von verklagen....? Rede ja nur von "Sinn" und "Unsinn" und von nicht verständlich. Und nicht entlassen ist auch nicht mehr so wie früher. so schnell wird man heute nicht mehr verbeamtet.

  5. #20
    FiRe-1987 Gast
    Wenn man einmal drin is, und dann ne Brille braucht is das sozusagen egal, dann werden auch Maskenbrillen bzw. Masken mit Sehstärke gekauft. Nur vor allen Kosten sträuben die sich. die BF nimmt lieber leute, die von Feuerwehr keine Ahnung haben und nicht einmal wissen was da alles zugehört als jemanden der Brillenträger ist, dafür aber schon seit X Jahren bei der JF und der FF ist. Aber, da macht man nichts. Ich finde es aber einfach nur schade, dass man wegen einer Brille, evtl. sogar seinen Traumjob nicht ausführen kann, obwohl man genau weiss was auf einen zukommt. Das einzige was da hilft, ist die Augen lasern zu lassen, aber das ist mit sehr hohen Kosten verbunden.

    Ein Kamerad von mir hat im April bei der BF Oberhausen angefangen, von, ich glaube 16 Mann, sind nur 3 Mann in einer FF tätig, der Rest ist einfach nur "gesund" und sportlicher als die Anderen.

  6. #21
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    Wobei Augen lasern auch nicht grad gern gesehen ist beim Amtsarzt.
    Zum Thema Vorbildung ...
    Dies ist sogar oft unerwünscht, denn die BF will die Leute so haben wie sie sie ausbilden und keine "verzogenen" Feuerwehrleute.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #22
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    Fakt ist, auf mehreren Websites von BF´s steht das mit den 80% ohne Sehhilfe im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis Klasse CE

  8. #23
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wobei Augen lasern auch nicht grad gern gesehen ist beim Amtsarzt.
    dann mal so als kleiner Tip am Rande: wenn ihr das mit dem Augen lasern vorhabt dann früh genug machen. bei einer Lasek wird der Arzt vermutlich gar nix sehen und bei einer Lasik auch nur wenn ihr so blöd seid es ihm zu sagen dass Ihr euch die Augen lasern lassen habt
    Geändert von Mr. Blaulicht (29.04.2008 um 00:05 Uhr)

  9. #24
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    Fakt ist, auf mehreren Websites von BF´s steht das mit den 80% ohne Sehhilfe im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis Klasse CE
    habe diesen link gefunden hat nicht mit der BF zu tun http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php

    guggst du 2.1.1

    Gruß Michael

    PS: Fahrzeuge der BF meist CE Führerschein oder ???????? ja der ELW LOL
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  10. #25
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    [QUOTE=Sebastian2980;297539]
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wobei Augen lasern auch nicht grad gern gesehen ist beim Amtsarzt.
    QUOTE]
    dann mal so als kleiner Tip am Rande: wenn ihr das mit dem Augen lasern vorhabt dann früh genug machen. bei einer Lasek wird der Arzt vermutlich gar nix sehen und bei einer Lasik auch nur wenn ihr so blöd seid es ihm zu sagen dass Ihr euch die Augen lasern lassen habt

    Brauch ich nicht... ich hab meinen Amtsarztbesuch positiv überstanden.

    Dadurch das du aber alle Operationen angeben mußt und sobald nur irgendwie durch nen dummen Zufall deine Lüge rauskommt kann ich mir gut vorstellen das du fristlos gekündigt wirst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #26
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Brauch ich nicht... ich hab meinen Amtsarztbesuch positiv überstanden.

    Dadurch das du aber alle Operationen angeben mußt und sobald nur irgendwie durch nen dummen Zufall deine Lüge rauskommt kann ich mir gut vorstellen das du fristlos gekündigt wirst.
    Immer diese Gerüchte mit der fristlosen Kündigung. Fristlos gekündigt kann nur werden, wer im erheblichen Maß den Betrieb stört. Das geschieht nur in den seltesten Fällen durch eine falsche Angabe bei den Vorerkrankungen!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #27
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Immer diese Gerüchte mit der fristlosen Kündigung. Fristlos gekündigt kann nur werden, wer im erheblichen Maß den Betrieb stört. Das geschieht nur in den seltesten Fällen durch eine falsche Angabe bei den Vorerkrankungen!
    Da hat nichts mit Gerüchten zu tun ... das unterschreibst du sogar bei vielen Amtsärzten, daß du alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hast und im Falle von Täuschung des Beamtenverhältnis widerrufen wird.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #28
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da hat nichts mit Gerüchten zu tun ... das unterschreibst du sogar bei vielen Amtsärzten, daß du alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hast und im Falle von Täuschung des Beamtenverhältnis widerrufen wird.
    Dein Amtsarzt ist noch nicht mal befugt, flasche oder irgendwelche anderen Angaben an die Personalstelle oder andere weiterzugebn. Er untersteht, wie jeder andere Arzt auch der Schweigepflicht.
    Außerdem ist eine Aufhebung des Beamtenstatus eine bürokratisch sehr aufwendige Angelegenheit und nicht automatisch mit einer fristlosen Kündigung gleichzusetzen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #29
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Dein Amtsarzt ist noch nicht mal befugt, flasche oder irgendwelche anderen Angaben an die Personalstelle oder andere weiterzugebn. Er untersteht, wie jeder andere Arzt auch der Schweigepflicht.
    Außerdem ist eine Aufhebung des Beamtenstatus eine bürokratisch sehr aufwendige Angelegenheit und nicht automatisch mit einer fristlosen Kündigung gleichzusetzen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    1. Der Arzt braucht ja der Personalabteilung keine Erkrankungen mitteilen, es reicht ja und das darf bzw muß er auch, wenn derjenige falsche Angaben bei der Untersuchung gemacht hat.

    2. Ist die Aufhebung des Beamtenverhältnisses kein Problem, da hier eine arglistige Täuschung stattgefunden hat, was wiederrum zur Folge hat, daß der Verwaltungsakt sprich die Verbeamtung hinfällig ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #30
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    wobei...

    ... es den BF wohl immer schwerer wird, hochintelektuelle Spitzensportler zu heuern.
    Ähnlich ist es bei BW und POL. Es wird sich in Zukunft die Frage stellen, ob der Allroundfeuerwehrmann noch zu beschaffen ist oder eher spezialisiertes Personal das Mittel der Wahl darstellen wird.

    Oder mal ganz ketzerisch:
    Wäre nicht gar ein Leitstellendisponent im Rollstuhl denkbar ? Muss vor einem ausgefeilt programmierten ELR jemand sitzen, der jahrelang Strahlrohre oder Patienten durch die Gegend getragen hat ?

    Nur mal als Denkanstoß...
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

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