Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Immer diese Gerüchte mit der fristlosen Kündigung. Fristlos gekündigt kann nur werden, wer im erheblichen Maß den Betrieb stört. Das geschieht nur in den seltesten Fällen durch eine falsche Angabe bei den Vorerkrankungen!
Da hat nichts mit Gerüchten zu tun ... das unterschreibst du sogar bei vielen Amtsärzten, daß du alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hast und im Falle von Täuschung des Beamtenverhältnis widerrufen wird.