Wobei Augen lasern auch nicht grad gern gesehen ist beim Amtsarzt.
Zum Thema Vorbildung ...
Dies ist sogar oft unerwünscht, denn die BF will die Leute so haben wie sie sie ausbilden und keine "verzogenen" Feuerwehrleute.
Wobei Augen lasern auch nicht grad gern gesehen ist beim Amtsarzt.
Zum Thema Vorbildung ...
Dies ist sogar oft unerwünscht, denn die BF will die Leute so haben wie sie sie ausbilden und keine "verzogenen" Feuerwehrleute.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Fakt ist, auf mehreren Websites von BF´s steht das mit den 80% ohne Sehhilfe im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis Klasse CE
habe diesen link gefunden hat nicht mit der BF zu tun http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php
guggst du 2.1.1
Gruß Michael
PS: Fahrzeuge der BF meist CE Führerschein oder ???????? ja der ELW LOL
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Geändert von Mr. Blaulicht (29.04.2008 um 01:05 Uhr)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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Dein Amtsarzt ist noch nicht mal befugt, flasche oder irgendwelche anderen Angaben an die Personalstelle oder andere weiterzugebn. Er untersteht, wie jeder andere Arzt auch der Schweigepflicht.
Außerdem ist eine Aufhebung des Beamtenstatus eine bürokratisch sehr aufwendige Angelegenheit und nicht automatisch mit einer fristlosen Kündigung gleichzusetzen.
Gruß, Mr. Blaulicht
1. Der Arzt braucht ja der Personalabteilung keine Erkrankungen mitteilen, es reicht ja und das darf bzw muß er auch, wenn derjenige falsche Angaben bei der Untersuchung gemacht hat.
2. Ist die Aufhebung des Beamtenverhältnisses kein Problem, da hier eine arglistige Täuschung stattgefunden hat, was wiederrum zur Folge hat, daß der Verwaltungsakt sprich die Verbeamtung hinfällig ist.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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